Zeitungsbote gewinnt in zweiter Instanz

Das Gerichtsgebäude in Hamm Foto: Frank Biermann

In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit: Wer nachts arbeitet, bekommt auch Nachtzuschläge. Oft ist das in Tarifverträgen geregelt. Eine Branche versucht – trotz klarer rechtlicher Vorgaben – sich drumherum zu mogeln und wortreich Sonderregelungen für sich zu reklamieren: Zeitungsverlage wie der Aschendorff Verlag (Westfälische Nachrichten) in Münster. Das lassen sich nicht alle Zeitungsboten gefallen. Einer klagte jetzt erfolgreich auf Nachzahlung.

Ein Zeitungsbote aus Münster hat sich jetzt mit einer Klage gegen seinen Arbeitgeber, die Aschendorff Logistik, erfolgreich auch in zweiter Instanz durchsetzen kommen. Die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wies die Berufung der Aschendorff Logistik zurück und verurteilte den Arbeitgeber, rückwirkend für die letzten drei Jahre entgangene Nachtzuschläge nachzuzahlen. Das sind in der Summe etwa 6868 Euro. Das Bundesarbeitsgericht hatte im April 2018 in einem Grundsatzurteil die Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent für die Zeitungsstellung festgelegt, woran sich die Aschendorff Logistik nicht gehalten hat.

Der neu verpflichtete Anwalt von Aschendorff, Dr. Hans-Jürgen Hiekel, scheute sich jetzt nicht, die angeblich zu hohen Nachtzuschläge als „Eingriff in die Pressefreiheit“ zu bezeichnen. Angemessen seien Nachtzuschläge von 10 oder 20 Prozent höchstens, sonst lasse sich die gedruckte Zeitung nicht mehr kostendeckend zum Frühstück in die Haushalte bringen. Das gefährde die Demokratie.

Dieser Verleger-Argumentation wollte die Kammer mit dem Vorsitzenden Dr. Guido Jansen nicht folgen. Er habe vielmehr den Eindruck, die Probleme der Verlage lägen eher im unternehmerischen Bereich; das Geschäftsmodell der Verleger sei wirtschaftlich an seine Grenzen gekommen – so die knappe mündliche Urteilsbegründung (Az: 18 Sa/ 1862/19).

Wegen der Grundsätzlichkeit der zu entscheidenden Rechtsfragen hat das LAG die Revision* zugelassen. Der letztendliche Spruch wird also wohl vom Bundesarbeitsgericht gefällt. Nach Einschätzung von Dr. Dominika Bednarczyk, die den Zeitungsboten anwaltlich vertritt, könne das bis zu zwei Jahre dauern. Ein ähnlich gelagertes Verfahren eines anderen gewerkschaftlich organisierten Zustellers war mit gleichem Tenor entschieden worden. (Az: 18 Sa/ 1486/19)

* Aufgrund der Hinweise von zwei Lesern (siehe Kommentare) – vielen Dank dafür – haben wir den Fehler im Text korrigiert. (Red. 5.Oktober 2020)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Regierungswechsel ohne Pressefreiheit

Berichten in einem „feindseligen Umfeld“ ist Alltag für die Kolleg*innen in Venezuela, so „Reporter ohne Grenzen“. Das bestätigt auch die Journalistin Ronna Rísquez, die seit mehr als zwanzig Jahren für verschiedene Medien aus Caracas berichtet. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli 2024 habe sich die Situation weiter verschärft, so Rísquez. Sie hat auch deshalb Venezuela vor rund zehn Monaten verlassen – beobachtet genau und will zurück.
mehr »

Shorts sind keine Hosen

Ein Video-Clip zeigt, wie die Entsorgungsbetriebe einer großen Ruhrgebietsstadt Sperrmüll aufladen und entsorgen. Ein anderer befasst sich mit einem Fußballspiel des Regionalligisten Rot-Weiss-Essen. Und dann noch ein Clip, indem eine junge Redakteurin ihren Arbeitsalltag bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Funke Mediengruppe) in Bochum beschreibt.
mehr »

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Aktionstag für digitale Souveränität

Persönliche Daten sind eine Ware – und wir liefern sie freiwillig an große Technologiekonzerne. Doch was wäre, wenn es auch anders ginge? Eine neue Initiative ruft zum Digitalen Unabhängigkeitstag auf und wirbt für einen Ausstieg aus der digitalen Abhängigkeit.
mehr »