Zusatzhonorar für Online-Pressearchiv

FRANKENTHAL. Für die ungenehmigte Einstellung seiner für die Rhein-Zeitung geschriebenen Artikel in das Online-Archiv des Mittelrhein-Verlages hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) einem freien Journalisten fünf Prozent des ursprünglichen Printhonorars, in diesem Fall knapp 2.900 Euro, zugesprochen.

Das Online-Archiv sei nur für Abonnenten oder gegen Entgelt zugänglich und die Artikel würden nicht in der Online-Ausgabe der Rhein-Zeitung veröffentlicht, hieß es in der Begründung. Der Freie hatte mit Unterstützung von ver.di geklagt. Ein weiterer Prozess gegen die FAZ geht demnächst in die zweite Instanz.

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