Zuschuss für Freie zur Altersversorgung

Foto: fotolia

Freie Autorinnen und Autoren können beim Autorenversorgungswerk (AVW) der VG Wort einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro zu ihrer privaten Altersvorsorge beantragen. Bezuschusst werden Kapitallebensversicherungen, zusätzliche private Rentenversicherungen, Sparverträge und auch Neuabschlüsse. Wer unsicher ist, ob er die Bedingungen für den Zuschuss erfüllt, den bittet das Autorenversorgungswerk, trotzdem auf jeden Fall Kontakt mit der VG Wort aufzunehmen. Denn viele Ansprüche werden derzeit nicht wahrgenommen.

Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Altersvorsorge haben Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens 50 Prozent ihrer Einkünfte – aber nicht weniger als 3.900 Euro im Jahr – aus freier publizistischer Tätigkeit erzielt, von Ausschüttungen der VG Wort profitiert haben und über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert sind. Jedoch: Wer von anderer Seite Zuschüsse zur privaten Altersversorgung erhält oder aber bereits den laufenden jährlichen Zuschuss zur Altersversorgung vom AVW bekommt (nach früheren Regelungen war dies noch möglich), der hat keinen Anspruch mehr auf den einmaligen Zuschuss.

Wer sich nicht sicher ist, ob er diese Bedingungen erfüllt, wer zum Beispiel nicht über die KSK rentenpflichtversichert ist, sollte sich allerdings trotzdem bei der VG Wort melden, denn „dann wird geprüft, ob hier ein begründeter Fall für eine ‚Befreiung von den Voraussetzungen‘ vorliegt“, erklärt Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk. In solchen Fällen könne nämlich der Stiftungsrat den Zuschuss trotzdem gewähren.

Der Antrag auf den Zuschuss zur Altersvorsorge kann ab dem 50. Lebensjahr bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gestellt werden. Als Zuschuss bekommen die Berechtigten die Hälfte der Ablaufleistung des jeweiligen Altersvorsorgevertrages, sofern die Beiträge überwiegend selbst gezahlt wurden. Bei Kapitallebensversicherungen zum Beispiel ist das die Hälfte der im Vertrag garantierten Kapitalabfindung. Diese muss allerdings mindestens 5.000 Euro betragen. Beträgt die Ablaufleistung also 10.000 Euro, gibt es einen Zuschuss von 5.000 Euro. Maximal werden 7.500 Euro als einmaliger Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt.


Bei Fragen erreicht man das Autorenversorgungswerk unter avw@vgwort.de oder 089/5141242. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden sich unter http://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/autorenversorgungswerk.html.

Weitere aktuelle Beiträge

Eine Medienplattform für Europa

Für ARD und ZDF war es eine richtungsweisende Entscheidung, als sie vor einem Jahr mitteilten, ihre Mediathek-Software gemeinsam entwickeln zu wollen. Mit im Boot ist inzwischen auch das Deutschlandradio. Unter dem Projektnamen „Streaming OS“ laufen die Arbeiten. OS steht für „Operating System“, aber auch für „Open Source“. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wichtige technische Bausteine für ihre Streaming-Aktivitäten auch anderen Anbietern und Organisationen frei zugänglich machen. Eine europäische Ausrichtung haben sie ebenso im Blick.
mehr »

„Das Arbeitsklima ist extrem hart“

In der Nahaufnahme für das Jahr 2025 beschäftigt sich Reporter ohne Grenzen (RSF) unter anderem mit der deutschen Berichterstattung zum Gaza-Krieg nach dem Überfall der Hamas auf Israel. Von der Organisation befragte Journalist*innen sprechen über massiven Druck, Selbstzensur und erodierende journalistische Standards. Ein Interview mit Katharina Weiß, Referentin bei Reporter ohne Grenzen Deutschland.
mehr »

AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
mehr »

Schon entdeckt: Soli:Mag

SOLI:MAG ist das Magazin der DGB-Jugend, es ist 2024 hervorgegangen aus dem Newsletter Soli aktuell. Das Printmagazin-Format gab es zwischen 1949 und 1995 bereits. Zurzeit hat es 24 Seiten, entwickelt hat es die Design-Agentur 4S Design aus Berlin. Layout und Satz: Heiko von Schrenk. Redakteur ist der Berliner Journalist Jürgen Kiontke. Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH. Erscheinungsweise: vierteljährlich. Es ist das einzige regelmäßig erscheinende Print-Magazin der Gewerkschaftsjugend.
mehr »