BGH-Urteil zur Vergütungspflicht

Für PCs müssen bis Ende 2007 keine Urheberrechtsvergütungen an die VG WORT geleistet werden. Das entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 2. Oktober (Az: I ZR 18/06). „Wie bereits im Drucker-Urteil von Dezember 2007 steht der BGH auch jetzt auf dem Standpunkt, dass Kopien nur dann vergütungspflichtig sind, wenn sie von Papier zu Papier angefertigt werden, also gedruckte Publikationen wiederum auf Papier vervielfältigt werden. Veröffentlicht ein Autor einen Aufsatz in einer gedruckten Fachzeitschrift, erhält er hierfür eine Kopiervergütung, veröffentlicht er denselben Artikel aber auf CD-ROM oder im Internet, geht er leer aus. Dies ist eine eklatante Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden“, betonte VG WORT-Vorstand Professor Dr. Ferdinand Melichar in Karlsruhe. Die VG WORT werde darum – wie bereits gegen das Drucker-Urteil – Verfassungsbeschwerde einlegen.
Als erfreulich bezeichnete Melichar die Klarstellung in der Mitteilung der Pressestelle des BGH, wonach gemäß dem seit Januar 2008 geltenden Urheberrecht ein Vergütungsanspruch für sämtliche Gerätetypen besteht, die zur Vornahme von Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden. „Damit ist klar, dass dieses BGH-Urteil keine Relevanz für die seit Januar geltende Rechtslage hat. PCs sind danach seit Beginn dieses Jahres vergütungspflichtig“, so Melichar.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Trumps digitaler Medienpranger

Donald Trump verfolgt mit seinen Attacken auf Medien und Journalist*innen drei Hauptziele: Ablenkung von eigenen Verfehlungen, Bindung seiner rechten Unterstützer*innen und Selbstbereicherung. Große Medienkonzerne unterstützen ihn, um eigene Profitinteressen zu fördern. Das Resultat ist eine Bedrohung von Pressefreiheit und Demokratie.
mehr »

Ein Plädoyer fürs Zuhören

Zuhören, Gehörtwerden, den Dialog auf Augenhöhe führen – das sind Schlagworte unserer Zeit, Leerformeln der politischen Rhetorik. Mit dem Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen sprachen wir über journalistisches Zuhören, BigTech und den Sofortismus der Sozialen Medien.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »