Auskunftsrechte geschwächt

Urteil: Landespressegesetze auf Bundesbehörden nicht anwendbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Ein „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ gegenüber der Presse sei aber durch das Grundrecht der Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Die dju in ver.di fordert deshalb, den Auskunftsanspruch für Journalisten durch ein Bundesgesetz zu sichern.

„Pressefreiheit vor Gericht“ – so titelten Medien bereits im Vorwege. Denn im Prozess eines Bild-Reporters gegen den Bundesnachrichtendienst ging es außer der verweigerten BND-Auskunft über die Nazi-Vergangenheit einstiger Mitarbeiter grundsätzlich auch um den Auskunftsanspruch der Presse, der in den Landespressegesetzen festgeschrieben ist. Dass dieser Auskunftsanspruch auch für Bundesbehörden gilt, wurde bisher nur von einzelnen Juristen in Frage gestellt. So gibt es etliche Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts Berlin zu Presseauskünften von Bundesbehörden.
Eingeschaltet in den Leipziger Prozess hatte sich allerdings das Bundesinnenministerium. Sein sogenannten Vertreter des Bundesinteresses (VBI) beim Gericht hatte in seiner Stellungnahme die Ansicht vertreten, dass Bundesbehörden weder durch die Landespressegesetze noch auf Basis des Grundgesetzes zur Auskunft verpflichtet werden könnten.
Dem folgten die Richter zwar nur im ersten Punkt, beschränkten mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs diesen aber auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen Behörde aktuell vorhanden sind. Mit der Begründung, das grundrechtliche Auskunftsrecht führe nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der Behörde, wies das Gericht die Klage ab (Az.: BVerwG 6 A 2.12).
Als „nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit“ kritisierte die dju dieses Urteil. Die Journalistengewerkschaft unterstützt die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion für ein Presseauskunftsgesetz des Bundes, das Journalisten die gleichen Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie diese in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.

Weitere aktuelle Beiträge

RBB: Nach- und Neubesetzungen

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird es voraussichtlich im Herbst eine neue Leitung der Programmdirektion geben. Es gehe darum, dann die Neubesetzung mit dem eingeleiteten Konsolidierungs- und Reorganisationsprozess aufeinander abzustimmen, erklärte der RBB auf Anfrage. Damit wird es keine schnelle Nachbesetzung der Programmdirektorenstelle geben.
mehr »

Journalismus unter populistischem Druck

Journalismus steht unter Druck. Das machte auch die Würdigung von Maria Kalesnikawa mit dem „Günter-Wallraff-Preis für Pressefreiheit und Menschenrechte“ deutlich. Dieser wurde im Rahmen des „Kölner Forum für Journalismuskritik“ an sie verliehen. Klar wird auch hier: die Branche hadert generell mit ihrer Identität.
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »

In den eigenen Räumen etwas bewegen

Stine Eckert forscht zu Geschlechterkonstruktionen in den Medien am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Wayne State University in Detroit. Ihr Buch „We can do better“ versammelt  „feministische Manifeste für Medien und Kommunikation“. Mit Ulrike Wagener sprach sie für M über die Verbindung zwischen Universitäten und Aktivismus und die Frage, wo Medien und Medienschaffende etwas verändern können.
mehr »