Für mehr Transparenz

Ein Jahr IFG – Gesetzeskommentar jetzt erhältlich

An die verschiedenen Bundeseinrichtungen wurden im vergangenen Jahr 2.278 Anträge auf Akteneinsicht nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat. Die Bundesregierung zog damit für das erste Jahr eine positive Bilanz der Regelung, die für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung sorgen soll. Für das IFG hatte sich ein Bündnis aus Journalis­ten- und Bürgerrechtsorganisationen – unter ihnen die dju – massiv eingesetzt.


Nach Auskunft des Bundesinnenminis­teriums sind im Jahr 2006 von den 2.278 Auskunftsbegehren 1.379 ganz oder teilweise bewilligt worden. 410 Anträge wurden abgelehnt, der Rest ist noch in Be­arbeitung. Gegen ablehnende Bescheide wurden 142 Widersprüche eingelegt, bisher nur 23 zumindest teilweise erfolgreich. 62 Widersprüche wurden zurückgewiesen, 27 Klagen sind derzeit anhängig.

Terminkalender soll tabu sein

Bekannt gewordene Fälle waren die vergeblichen Versuche, Einblick in die Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect oder in den Terminkalender des Berliner Bürgermeisters Wowereit zu bekommen. 196 Bürger haben sich 2006 an den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, gewandt. In rund zwei Dritteln der 161 inzwischen abgeschlossenen Fälle konnte Schaar eine für den Antragsteller günstige Lösung erreichen.
Nur 92 Anträge auf Akteneinsicht wurden von recherchierenden Journalis­ten gestellt. Damit sie und andere Antragsteller das neue Auskunftsrecht besser nutzen können, hat das IFG-Bündnis jetzt einen eigenen Gesetzeskommentar herausgebracht. Auf über 200 Seiten wird jeder einzelne Paragraf des IFG sowie der Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen erklärt und zum besseren Verständnis anhand praktischer Fallbeispiele er­läutert. In den Fachkommentaren von Rechtsanwalt Wilhelm Mecklenburg und DJV-Justiziar Benno Pöppelmann werden die Anliegen von Journalis­ten in besonderer Weise berücksichtigt.

 

Informationsfreiheitsgesetz

Gesetzestexte – Kommentierungen – Fallbeispiele – Erläuterungen

ISBN 978-3-935819-22-0
10 Euro Schutzgebühr, Porto und Verpackung
Bestellung über die ver.di-GmbH;
E-Mail: manina.walter@verdigmbh.de
Fax: 030 / 69 56 – 31 60

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Vor Desinformation schützen

Zu den Kommunal- und Landtagswahlen 2026 setzen die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die Günter-Holland-Journalistenschule (GHJS) der Augsburger Allgemeinen und die Jugendmedienorganisation Medienebene e.V. gemeinsam auf die Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen.
mehr »