Kabarett im NDR als Nullnummer

Null Honorar habe der Norddeutsche Rundfunk dem Kabarettisten-Duo Jennifer und Michael Ehnert für die Fernseh-Aufzeichnung und Sendung ihrer Tourneeproduktion „Zweikampfhasen“ geboten. Dagegen wandten sich die Kreativen am 17. Januar 2016 in einem Offenen Brief an Intendant Lutz Marmor. Zwei Tage später reagierte der Sender. Ehnert bezweifelt nun, dass mit dem NDR ein „ernsthaftes Gespräch über den Wert von Kultur“ möglich sei.

In den letzten Jahren habe es zwischen NDR und den beiden Künstlern bereits sieben ähnliche Kooperationen wie die jetzt geplante gegeben. Bisher sei es vom NDR-Honorar möglich gewesen, den Regisseur, den Autor, die Schauspieler, den Komponisten und die Stück-Produzenten „wenigstens halbwegs angemessen“ zu bezahlen, schreiben Jennifer und Michael Ehnert. Anfang Januar habe die NDR-Fernsehredaktion „Planung, Entwicklung, Innovation“ nach weit gediehenen Vorverhandlungen für „Zweikampfhasen“ nun statt Geld lediglich einen „Werbeeffekt“ für die Kabarettisten geboten. Es sei argumenteiert worden, dass man das Stück doch „sowieso“ spiele. Die unentgeltliche Aufzeichnung bedeute möglicherweise den Einstieg in eine weitergehende Zusammenarbeit.

Tourneeplakat Foto: Thorsten Harms
Tourneeplakat Foto: Thorsten Harms

Ehnert & Ehnert sehen das als „Medienpiraterie“, „künstlerischen Ausverkauf“ und „große(n) Schritt in eine völlig falsche Richtung“. Da es nicht nur um ihren Einzelfall, sondern um „gängige Praxis in einer Vielzahl von Fällen“ gehe, hoffen sie, dass „auch andere Künstler eine Zusammenarbeit mit dem NDR zu diesen Null-Konditionen verweigern“. Intendant Marmor möge sich für eine adäquate Bezahlung selbständiger Kreativer, Künstler und Kulturschaffender aussprechen und dafür auch praktisch sorgen, heißt es in dem Brief.

In einer Stellungnahme des NDR-Programmbereichsleiters ist von „Missverständnissen“ bei den Vertragsverhandlungen, aber auch von einer „verfälscht(en)“ Wiedergabe in dem offenen Brief die Rede. Die Honorarforderungen von Ehnert und dessen Management seien „deutlich zu hoch“, der „Verhandlungsspielraum so eng gesteckt“ gewesen, dass eine Einigung nicht möglich schien. Es sei “nicht Politik des NDR, grundsätzlich keine Lizenzgebühren zu zahlen“, heißt es.

Sie habe „exakt das gleiche Honorar“ wie bei vorherigen 90-minütigen Aufzeichnungen seit 1999 gefordert, betont die Managerin der Künstler auf Nachfrage von M. Die „Media-Leistung“ des NDR sei ein beträchtlicher Gegenwert, andere Kreative ließen sich auf so ein Verfahren ein, habe es diesmal konstant vom Sender geheißen. „Man zeigte sich wahnsinnig überrascht, dass wir überhaupt eine Honorierung erwarten“, bekräftigt auch Michael Ehnert. Er fürchtet, nun in einen Kleinkrieg verwickelt zu werden, der „vom eigentlichen Skandal“ ablenke: „Wir hatten die Hoffnung auf ein ernsthaftes Gespräch über den Wert von Kultur. Das scheint mit dem NDR so nicht möglich.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »