Filmverbote rechtswidrig

Höchstrichterliche Urteile

Durch zwei aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen ist die Pressefreiheit gestärkt worden. In einem Fall geht es um ein Fotografierverbot von SEK-Polizeibeamten, im anderen um die Filmberichterstattung aus einem Strafverfahren.

Am 28. März 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber zwei Journalisten einer Zeitung ausgesprochenes Fotoverbot rechtswidrig war. Beamte des Spezialeinsatzkommandos sollten während eines Einsatzes gegen Mitglieder der „Russen-Mafia“ im März 2007 in der Schwäbisch Haller Fußgängerzone nicht fotografiert werden. Der Zeitungsverlag hatte gegen die Polizei geklagt und unterlag damit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, während der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Berufungsverfahren feststellte, dass das Vorgehen des Einsatzleiters rechtswidrig war.

So entschied auch das Bundesverwaltungsgericht und wies die Revision des Landes Baden-Württemberg zurück (Az. 6 C 12.11). Die Polizei durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen. Ein Polizeieinsatz sei ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ im Sinne des Kunsturhebergesetzes, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen, begründeten die Leipziger Richter ihr Urteil. Zur Abwendung einer Enttarnung der Beamten bedürfe es keines Fotografierverbots, wenn zwischen der Anfertigung der Fotos und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit bestehe, den Standpunkt der Polizei auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise durchzusetzen.

Ein Verbot von Fernsehaufnahmen in einem laufenden Strafverfahren, das vom Landgericht Hamburg verhängt worden war, hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren ausgesetzt (Az. 1 BvR 711/12). Erfolgreich beschwert hatte sich eine freie Fernsehjournalistin gegen das gerichtliche Verbot jeglicher Filmaufnahmen in dem Prozess, in dem ein Mann angeklagt war, eine Studentin entführt und in seine zu einer Art Gefängnis umgebaute Wohnung gebracht zu haben. Über die Tat, die der Mann gestanden hatte, war in vielen Medien berichtet worden.

Mit Blick auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit sei hier nicht nur die Schwere der Tat, sondern auch die öffentliche Aufmerksamkeit für das Strafverfahren zu berücksichtigen, begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung. „Die öffentliche Aufmerksamkeit wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt“, heißt es in dem Beschluss. Daraufhin hat das Hamburger Gericht am 2. April 2012 Fernsehaufnahmen im Rahmen der üblichen Poollösung zugelassen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Briefing-Journalismus für Experten

Seit fünf Jahren macht das Berliner Medienhaus Table.Media „Briefing-Journalismus“, vor allem für Entscheider*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und NGOs. Wie funktioniert der Fachjournalismus in diesem Verlagsmodell?
mehr »

AfD-Pläne gefährden Medienpolitik

Seit über einem Jahr beraten die Bundesländer über einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Sie wollen die Regulierung an eine KI-geprägte Kommunikationswelt anpassen. Im Fokus steht die Sicherung von Medienvielfalt und der Schutz vor Manipulationen im Netz. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist unklar. Viel wird vom Ausgang der kommenden Landtagswahlen abhängen.
mehr »

Digitale Gewalt trifft Medienschaffende

Hassrede, Drohungen, Doxing – für die Mehrheit der Journalist*innen ist das längst keine abstrakte Gefahr mehr. Ein neues Gesetz will digitale Gewalt nun bekämpfen, blendet die Betroffenheit von Medienschaffenden aber noch aus.
mehr »

„Desinformation gefährdet Leben“

Politische Kommunikation studierte Johannes Hillje an der London School of Economics, Politikwissenschaften an der Universität Mainz. Er arbeitet als Politik- und Kommunikationsberater und ist Autor. In seinem Buch „Mehr Emotionen wagen“ beschreibt er, wie Gefühle die politische Landschaft beeinflussen. Wir sprachen mit ihm über emotionale Wahlkämpfe, journalistische Strategien und den Umgang mit Antidemokraten.
mehr »