„Zweiter Korb“ vom Bundesrat gebilligt

Urheberrechtsgesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft

Der Bundesrat hat am 21. September dem „Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ zugestimmt (siehe M 8–9/2007). Damit kann der sogenannte „Zweite Korb“ voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Im Zuge der vierjährigen Auseinandersetzung um die Urheberrechtsnovelle konnten die Kreativen das Schlimmste bei der Neugestaltung der Kopiergerätevergütung verhindern – nicht zuletzt durch den stetigen Einsatz von ver.di und der dort organisierten Urheber. So wurde die geplante „Bagatellklausel“ gestrichen, die Vergütungsansprüche für alle Geräte ausschließen sollte, die unter zehn Prozent für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen genutzt werden. Auch die Beschränkung der Vergütungshöhe auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises entfiel wieder.
Allerdings steht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) nun, dass die Urhebervergütung „in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen“ muss. Bei stetigem Preisverfall der Geräte führt dies effektiv zu einer schleichenden Enteignung der Kreativen. Außerdem werden die Pauschalvergütungen nicht mehr vom Gesetzgeber festgelegt, sondern sollen künftig zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften verhandelt und vereinbart werden. Der im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Verband der Geräteindustrie BITKOM hat an Tag des Bundesratsbeschlusses erneut die „Maximalforderungen“ der Verwertungsgesellschaften abgelehnt und verkündet, „in den kommenden Verhandlungen müssen wir dringend realistischere Tarife finden“. Erst im August hatten die PC-Importeure einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt über eine Vergütung von 15 Euro pro PC für die Vervielfältigung audiovisueller Werke zurückgewiesen und eine Klage durch alle Instanzen angekündigt. Beim Bundesgerichtshof stehen bereits höchstrichterliche Entscheidungen über Kopiervergütungen für PCs , Drucker und Multifunktionsgeräte an. Dabei geht es allein für die Vergangenheit um eine dreistellige Millionensumme.
Mit der Urheberrechtsreform wird gleichzeitig die Schutzvorschrift des §31 Abs. 4 UrhG gestrichen. Sie hat bisher verhindert, dass Urheber zu einem Buyout auch für solche Nutzungen ihrer Werke gezwungen werden konnten, die bei Vertragsabschluss noch gar nicht bekannt oder gebräuchlich waren – wie vor 1995 das Internet. Diese Verschlechterung der Verhandlungsposition für die Kreativen soll sogar rückwirkend ab 1966 gelten. Zwar gibt es ein Widerrufsrecht, doch ob dies in der Praxis greift, ist fraglich. Außerdem hat man dieses Recht den Filmurhebern vorenthalten.
Wie der Bundestag hat auch der Bundesrat einen baldigen Dritten Korb der Urheberrechtsreform gefordert. Hier soll es insbesondere um die Kabelweitersendung – ein wichtiger Punkt für die Urheber beim Rundfunk – und das Urheberrecht im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung gehen.

 lü 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »

KI: Menschen wollen Regeln

Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland sorgen sich einer Umfrage zufolge um die Glaubwürdigkeit der Medien, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Spiel ist. 90 Prozent der Befragten fordern dazu klare Regeln und Kennzeichnungen. Dies ergab eine am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Studie der Medienanstalten. Für die repräsentative Erhebung "Transparenz-Check. Wahrnehmung von KI-Journalismus" wurden online 3.013 Internetnutzer*innen befragt.
mehr »