Verlag Die Hanse bezahlte nach langer Weigerung endlich Fotohonorare
Der wegen seines Umgangs mit Urheberrechten bereits in die Diskussion geratene Verlag Die Hanse (M 4/2002) hat gegenüber einem Rechteinhaber von Fotos unwahre Behauptungen aufgestellt, die einen Buchautor diskreditieren. Dies geschah offenbar nur, um fällige Fotohonorare nicht selbst zahlen zu müssen.
Das hat der Hamburger Verlag nun quasi eingestanden. Für zwei von seinem Verlagsleiter akquirierte Bilder wurde nach monatelanger Weigerung jetzt doch die – um einen Strafzuschlag erhöhte – Lizenzgebühr an den Rechteinhaber, einen Fernsehsender, überwiesen.
Zuvor hatte der Verlag Die Hanse behauptet, er hätte die abgedruckten Bilder aus einem Video angefertigt, das ein Buchautor „beigebracht“ habe. In Wahrheit aber hatte sich Verlagsleiter Dieter Schöneborn die Bilder an dem Fernsehsender vorbei auf Umwegen beschafft – über eine Tageszeitung, die dieses Vorgehen schriftlich bestätigte (M berichtete). Trotzdem verwies der Verlag den Fernsehsender an den Buchautor, lieferte dessen Adresse und Telefonnummer gleich mit. Besonders prekär dabei: der an dieser eigenwilligen Bildbeschaffung des Verlages gänzlich unbeteiligte Buchautor ist hauptberuflich ausgerechnet bei jener Fernsehanstalt tätig, deren Bilder der Verlag Die Hanse ohne Genehmigung abgedruckt hat: „Wäre der tatsächliche Ablauf durch das unabhängige Zeugnis der Zeitung nicht so zweifelsfrei aufzuklären gewesen, hätte diese frei erfundene Behauptung des Verlages Die Hanse für den Autor erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei dem Fernsehsender zeitigen können“, sagt Erna Kronthaler, Juristin des ver.di-Bundesvorstandes: „Es ist eine neue Qualität, wenn ein Verlag einem Autor fast schon verleumderisch gesetzwidriges Verhalten unterstellt, nur um sich seiner ureigenen Zahlungsverpflichtungen zu entziehen.“
Namen einfach geändert
Der ver.di-Bundesvorstand hatte bereits zu Jahresbeginn auf das Gebaren des Verlages Die Hanse hingewiesen. Denn Verlagsleiter Schöneborn, der inzwischen nicht mehr für den Verlag tätig ist, hatte unter anderem eigenmächtig die Schreibweise eines Autorennamens auf dem Buchumschlag verändert oder dem selben Autor ein halbes Jahr hartnäckig die vertraglich zugesicherte Mitsprache bei Umschlaggestaltung, Ausstattung und Ladenpreis verweigert – bis das Buch bereits ausgeliefert wurde. Ein Gericht hatte dies als grob fahrlässig und Verletzung des Rechts des Autors bewertet.
Zudem wurde die für jede Buch-Neuerscheinung bedeutsame Öffentlichkeitsarbeit nach Informationen ehemaliger Autoren des Verlages „soweit sie überhaupt stattfand, nur von einer Praktikantin erledigt“. Auch deswegen hatte der Autor und Fotograf Günter Zint öffentlich erklärt, er habe sich „in diesem Verlag verschaukelt gefühlt“. „Der Lektor war die meiste Zeit krank, eine Vertretung war nicht da. Mein Fotobuch erschien mit einem schwarzen Umschlag, was ich bei einem Bildband noch nie erlebt habe und was sicherlich an den schlechten Verkaufszahlen Mitschuld hat.“ Mehrere Fotografen haben dem Verlag Die Hanse inzwischen schriftlich untersagt, ihre noch im Verlagsarchiv lagernden Bilder erneut zu nutzen.