DuMontscher Bienenstich für Gericht ungeniessbar

Kündigung Hartmut Schergels unwirksam

Der Versuch, Hartmut Schergel wegen der Veröffentlichung eines kritischen Artikels zu kündigen, ist gescheitert. Die vom Verlag DuMont Schauberg ausgesprochene fristlose Kündigung ist unzulässig und damit unwirksam. Der ehemalige Bundesvorsitzende der Fachgruppe Journalismus und Reiseredakteur des „Kölner Stadt-Anzeigers“ kann nun zurück an seinen alten Arbeitsplatz, zu gleichen Bedingungen und gleichen Bezügen, entschied das Kölner Arbeitsgericht Mitte Januar.

Zufriedenes Aufatmen im Gerichtssaal und Schulterklopfen, Händeschütteln, offene Freude und auch die ein oder andere Träne spiegelten die Gefühle von Kollegen, Kolleginnen und Freunden nach dem Urteilsspruch wider. Die 15. Kammer des Kölner Arbeitsgerichts war der Argumentation des Hauses DuMont nicht gefolgt, daß Hartmut Schergel ein „publizistisches Sicherheitsrisiko“ sei, das unverzüglich entfernt werden müsse.

Die Vorsitzende Richterin Ulrike Wagner stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest, daß sich Schergel auch nicht tendenzwidrig oder geschäftsschädigend verhalten habe. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlag DuMont Schauberg.

Zur Belustigung von Prozeßbeobachtern hatte der Anwalt des Verlages, Ernst Eisenbeis, plädiert, die Kündigung auch deshalb als rechtmäßig anzuerkennen, weil Gerichte in viel weniger schwerwiegenden Fällen Mitarbeitern zu Recht gekündigt hätten. Eisenbeis führte als Parallele den Fall einer Kaufhausverkäuferin an, die ein Stück Bienenstich aus der Auslage verzehrt hatte und deshalb wegen Geschäftsschädigung fristlos entlassen wurde. Um wieviel nachhaltiger sei die Geschäftsschädigung mit der Veröffentlichung des Artikels gewesen, argumentierte der Anwalt. Noch in der Verhandlung erhielt Eisenbeis für seine brillante Rechtsargumentation einen Korb von Richterin Wagner: Für eine solche Entscheidung werde man heute kaum noch einen Richter finden, sagte sie.

IG Medien-Anwalt Helmut Platow widerlegte in der Verhandlung die von Eisenbeis vorgetragene Behauptung: „Dieser Artikel ist dem Chefredakteur untergeschoben worden.“ Schließlich hatte Schergel den Artikel in der Konferenz angekündigt und dem damaligen Chefredakteur Dieter Jepsen-Föge zur Abnahme vorgelegt.

Ob das Haus DuMont den Spruch des Gerichts akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt, will es erst entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Auch das Haus DuMont hat zumindest eines aus dem Fall und der Auseinandersetzung der vergangenen fünf Monate gelernt: Es ging und geht um Grundsätzliches, um Pressefreiheit. So erschien eine knappe Stellungnahme des Verlages zum Urteilsspruch nicht etwa im Lokalteil oder auf der Medienseite, sondern zu Recht im Politikteil des „Kölner Stadt-Anzeigers“.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »