Dokumentation wichtiger Gesetzestexte der Europäischen Union

  • 3. Oktober 1989Fernsehrichtlinie
  • 5. Oktober 1995Entschließung des Rates: Image von Männern und Frauen in der Werbung und den Medien

  • 25. Januar 1999Entschließung des Rates über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Bekräftigt die Sonderstellung dieses Sektors und die Zulässigkeit von Gebühren, Steuern und Beihilfen
  • 20. Dezember 2000MEDIA plus: Finanzielle Förderung für die Jahre 2001 bis 2005
  • 12. Februar 2001Entschließung des Rates zur Buchpreisbindung: Bekräftigt die kulturelle Bedeutung des Mediums Buch, problematisiert aber die durch Reimporte und Internet-Vertrieb entstehenden Wettbewerbs-Verzerrungen
  • 12. Februar 2001Entschließung des Rates zur nationalen Filmförderung: Betont die Bedeutung von Finanzspritzen und Förderprogrammen in diesem zersplitterten und finanz­schwachen Industriesektor, der entscheidend zur kulturellen Vielfalt beiträgt
  • 19. Dezember 2002Schlussfolgerungen des Rates zur Fernsehrichtlinie: Bestätigt die Linie der Kommission, den Fernsehsektor als freien Dienstleistungsverkehr auf der Grundlage des Ursprungslandprinzips zu betrachten. Betont, dass die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa gewahrt werden und die audiovisuelle Industrie gestärkt werden muss. Erwartet mit Interesse die Vorschläge der Kommission zur Neufassung der Fernsehrichtlinie
  • 30. April 2004Empfehlung des Parlaments und des Rates, wie der Jugendschutz und der Schutz der Menschenwürde in Rundfunk und Internet verstärkt werden soll
  • 17. März 2005Vereinbarung der Gruppe hochrangiger Vertreter der Regulierungsbehörden im Rundfunkbereich, wie die Ausstrahlung von Programmen aus Drittstaaten unterbunden werden kann, die zum Hass aufstacheln
  • 11. Mai 2005Richtlinie von Rat und Parlament über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr. Nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden so weit angeglichen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert sind und der Verbraucher in allen Mitgliedsstaaten gleich gut geschützt wird. Das beinhaltet auch das Verbot, Werbung und Redaktionelles im Printbereich zu mischen.11. Mai 2005

 

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