Rechtsbiegung

Der kritische Journalismus in Deutschland ist in Gefahr. Wer das sagt? Eine Reihe von Autoren, Ressort- und Redaktionsleitern – und Anwälte wie Harro Schultze, Köln. Er verteidigt den Kapitalismuskritiker Werner Rügemer gegen die Privatbank Sal. Oppenheim. Und weiß: „Das ist ein Kampf: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte einerseits und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits.“

Nur ist Letzteres gesetzlich nicht verankert. Juristisch gibt es lediglich die Meinungs- und Pressefreiheit, und deren Grenzen werden enger. Weil die gesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – ob von Individuen oder von Firmen – einen immer höheren Stellenwert im juristischen Gefilde bekommen.
So entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht nur, dass man den Politiker Manfred Stolpe nicht als IM der Stasi bezeichnen dürfe. In einer ziemlich ausschweifenden Erklärung befand das höchste deutsche Gericht auch, dass jede nahe liegende Deutung einer Äußerung wahr und belegbar sein müsse.
Und genau diese neue Richtlinie lässt sich nun dehnen wie ein Nylonstrumpf, der auf den Kopf eines Bankräubers gestülpt wird. Sie vernebelt auch genauso die Sicht. Denn entgegen der „Variantenlehre“, nach der es reicht, wenn eine mögliche Deutung nicht rechtsverletzend ist, gilt nun: Es reicht für schlaue Filous, einfach mal zu behaupten, man fühle sich falsch dargestellt und werde geschädigt – schon wird die entsprechende einstweilige Verfügung durchgewunken. Beweise werden von Gerichten erst im Widerspruchs- oder Klageverfahren verlangt. So sind die Landgerichte vor allem in Hamburg und Berlin flink darin, bei Androhung von hohen Geld-, auch Haftstrafen Maulkörbe zu verhängen. Für die betroffenen Autoren und Verlage oder Sender ist das oft ein Schock. Und billig ist die neue Rechtsbiegung auch nicht. Je nach Streitwert werden pro Verfügung Hunderte von Euros von der Justizkasse abkassiert. Zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten erreichen vier- und fünfstellige Summen. Der Persönlichkeitsschutz wird so zu einer Kneifzange, gern genutzt, um unliebsame Kritik zu verhindern. Betroffene Kollegen glauben zudem oft, sie seien Ausnahmen. Aber während über spektakuläre Fälle, wie die Schwärzungen in Rügemers tatsächlich stark fehlerhaftem jüngsten Buch, berichtet wird, bleiben viele andere schamvoll verschwiegen. Dabei lohnt es sich auch für Verlage, um ihre Freiheit zu kämpfen: Mit den Mitteln der Justiz und den Mitteln der Journaille. Damit der Trick mit den Verfügungen irgendwann sogar den Richtern zuviel wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Vor Desinformation schützen

Zu den Kommunal- und Landtagswahlen 2026 setzen die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die Günter-Holland-Journalistenschule (GHJS) der Augsburger Allgemeinen und die Jugendmedienorganisation Medienebene e.V. gemeinsam auf die Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen.
mehr »