Arbeit des Presserats gestärkt

Oberlandesgericht Köln bestätigte Grundsatzurteil von 1959

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem jetzt überreichten Urteil vom 11. Juli 2006 klargestellt, dass der Presserat Verlage missbilligen und auf journalistische Sorgfaltsverstöße hinweisen darf, heißt es in einer Pressemitteilung des Kontrollgremiums.

Die Berechtigung des Deutschen Presserats „folgt aus der verfassungsrechtlich verankerten Vereinigungsfreiheit, das Recht seiner Mitglieder zur freien Meinungsäußerung aus Art. 5 GG; seine Entschließungen, ob er einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze annimmt und gegebenenfalls welche Maßnahmen er ergreift, sind ausschließlich durch ideelle, im Pressekodex wiedergegebene ethische Vorstellungen geprägt“. Damit bestätigte das Gericht erstmalig ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 1959 zur Beschwerdearbeit des Deutschen Presserats.
Der Öko-Test-Verlag hatte sich gegen eine vom Presserat im Jahre 2004 gegen ihn ausgesprochene Missbilligung wegen Verstoßes gegen den Pressekodex gewehrt. Anlass lieferte eine Berichterstattung über Vaterschaftstests. Das Oberlandesgericht stellte jetzt nach dem Landgericht Bonn in zweiter Instanz klar, dass die Klage bereits deshalb unbegründet war, weil es sich bei den Bewertungen des Beschwerdeausschusses offensichtlich und inhaltlich um eine Meinungsäußerung handelt. Auch die tatsächlichen Annahmen, auf denen die Missbilligungsentscheidung des Deutschen Presserats beruhte, erschienen dem Gericht zutreffend. Die Zeitschrift hatte den Presserat verpflichten wollen, sowohl die weitere Äußerung zu unterlassen, sie habe gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen, als auch die Maßnahme zurückzunehmen.
Die Ausschüsse des Presserats haben jährlich über 280 Beschwerdefälle zur Entscheidung vorliegen und sprechen hierzu in knapp der Hälfte der Fälle Missbilligungen und Rügen aus.

Weitere aktuelle Beiträge

Kriminalität nicht mit Migration verknüpfen

Kriminelle Migranten bedrohen die Sicherheit in Deutschland“ – dieses alte rechte Narrativ wird von der AfD neu belebt und verfestigt sich in der Mitte von Gesellschaft und Politik. Medien, die diese realitätsverzerrende Erzählung bedienen, weil sie meinen, die laute Minderheit repräsentiere ein öffentliches Interesse, spielen mit dem Feuer.
mehr »

Mit BigTech gegen Pressefreiheit

Der Vogel ist frei“ twitterte der US-Milliardär und Big Tech-Unternehmer Elon Musk am 28. Oktober 2022, dem Tag seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, der damals noch den blauen Vogel als Logo hatte. Der reichste Mann der Welt wollte nach eigener Aussage den Dienst zu einer Plattform der absoluten Redefreiheit machen: „Freie Meinungsäußerung ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, und Twitter ist der digitale Marktplatz, auf dem die für die Zukunft der Menschheit wichtigen Themen diskutiert werden“, hatte er zuvor erklärt.
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »

In den eigenen Räumen etwas bewegen

Stine Eckert forscht zu Geschlechterkonstruktionen in den Medien am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Wayne State University in Detroit. Ihr Buch „We can do better“ versammelt  „feministische Manifeste für Medien und Kommunikation“. Mit Ulrike Wagener sprach sie für M über die Verbindung zwischen Universitäten und Aktivismus und die Frage, wo Medien und Medienschaffende etwas verändern können.
mehr »