Soziale Absicherung für Filmschaffende

Zum Auftakt des Münchner Filmfestes luden der BundesFilmVerband in ver.di und connexx.av im Sommer diesen Jahres ein Expertenpodium und das Publikum zur Diskussion ein. Knapp 50 erlebten in aufschlussreichen 90 Minuten nicht nur einen Problemanriss rund um den Film von den Folgen der Hartzgesetze über die besondere Lage der Schauspieler bis zum Urheberrecht, sondern auch Lösungsansätze und die Gesprächsbereitschaft aller Interessenvertreter.


Einführend machte Urheberrechtsexperte Wolfgang Schimmel von ver.di die Erwartung deutlich, dass Filmschaffende von ihrer Arbeit auskömmlich leben können sollten, wozu eine ausreichende Altersversorgung gehöre. Es gab zwei gute Nachrichten: den von ver.di abgeschlossenen Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende (TV FFS) und die Vergütungsregeln für Filmurheber, deren Verhandlung auf einem guten Weg sei. Schimmel wies aber auch auf eine negative Entwicklung für die Urheber durch den sogenannten „Korb 2“ hin. Demnach solle die Gerätevergütung für Privatkopien drastisch gesenkt werden. Für den Filmbereich nannte Schimmel erwartbare Einbußen in zweistelliger Millionenhöhe. Außerdem würden viele Filmschaffende durch die Hartzreformen zu bloßen Beitragszahlern, ohne je Leistungen erwarten zu dürfen.
Schauspieler Heinrich Schafmeister prangerte an, dass Schauspieler von Teilen der Presse und Politik als Sozialschmarotzer verunglimpft würden, wenn sie sich zwischen den Drehverpflichtungen arbeitslos meldeten. Dabei sei das die einzige Chance sich annähernd durchgängig sozial zu versichern und auch für das Alter vorzusorgen.

„Bei Gesetzgebungsverfahren sind die besonderen Belange der Kultur und der Medien und der Künstler und Kulturschaffenden zu berücksichtigen“, zitierte Angelika Krüger-Leißner, MdB und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, aus dem Koalitionsvertrag, schränkte aber im selben Atemzug ein, dass die Bundesregierung im Moment keine Möglichkeit für Sonderregelungen sehe.

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