SCHWERIN. In Mecklenburg-Vorpommern sollen für Behördenauskünfte bis zu 1000 Euro und mehr bezahlt werden. So steht es in der entsprechenden Ende Oktober verkündeten Verordnung. Das IFG-Bündnis aus sechs Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen, darunter der dju, kritisierte dieses Vorgehen scharf.
Damit werde einem Gebührenwucher Tür und Tor geöffnet, so Dr. Sven Berger, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnisses. „Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben soll dem Bürger als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden. Und weitere Kostensteigerungsmöglichkeiten sind gleich eingebaut. Hier wird durch eine ungenaue dehnbare Verordnung der Verwaltung Sinn und Anliegen eines vernünftigen Gesetzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt“, ergänzte Ulrike Maercks-Franzen von der dju in ver.di. „Steht die Ministerialverwaltung noch hinter dem neuen Gesetz, wenn das Akteneinsichtsrecht zum Beispiel bei Korruptionsverdacht und bei besonderem Aufwand wegen der viel zu hohen Gebühren letztendlich nicht wahrgenommen wird?“, fragte Prof. Dr. Hansjörg Elshorst von Transparency International. Das Bündnis fordert eine Überarbeitung der Kostenverordnung.
Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern war am 29. Juli 2006 in Kraft getreten. Es räumt Bürgern und Journalisten umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden ein.