CD-Brenner-Vergleich gescheitert / Jahrelanger Gerichtsstreit oder Mediation?
Der am 21. November 2000 vor dem Landgericht Stuttgart geschlossene vorläufige Vergleich über Urhebervergütung für CD-Brenner (M 1/2001) ist gescheitert. Nach zweimal verlängerter „Bedenkzeit“ verweigerte die Hewlett-Packard Deutschland GmbH als führender Anbieter die Annahme.
12 Mark plus Umsatzsteuer für jeden neu verkauften Brenner sollten nach dem gerichtlichen Vergleich für die Audio- und Video-Rechte an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fließen und zum Großteil den von der GEMA vertretenen Musikurhebern zugute kommen. Ursprünglich hatte die ZPÜ zwar 28 Mark je Gerät gefordert, das Ergebnis dennoch als Durchbruch gewertet.
In den zwischenzeitlichen Verhandlungen mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) über einen Gesamtvertrag soll die ZPÜ sogar zu einem weiteren „20-Prozent-Rabatt“ – also 9,60 Mark pro Gerät – bereitgewesen sein, doch ließ der Unternehmerverband den Kompromiss scheitern. Die Vertreter der Hightech-Konzerne verlangten, mit der 12-Mark-Abgabe müssten auch die Rechte aus der Nutzung von Texten und Bildern abgedeckt sein.
Auf diesen „Nulltarif“ konnten sich die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst selbstverständlich nicht einlassen, die bereits seit über einem Jahr Vergütungen für CD-Brenner von der Industrie fordern. „Natürlich müssen auch die Rechte der in der VG Wort vertretenen Autoren und Verlage sowie der durch die VG Bild-Kunst repräsentierten Künstler, Designer, Fotografen und Verleger in angemessener Form vergütet werden“, erklärte VG-Wort-Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar.
Wenn die Industrie zu keinem tragfähigen Kompromiss bereit ist, drohen jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen um diese und andere Urhebervergütungen. Dadurch würden den Rechteinhabern weiterhin Tantiemen in Millionenhöhe entgehen. Eine Lösung könnte ein Mediationsverfahren bieten, um das jetzt Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin gebeten wurde. VG Wort und VG Bild-Kunst stehen dabei einem Gesamtvertrag zwischen der BITKOM und allen Verwertungsgesellschaften offen gegenüber.
Beide Verwertungsgesellschaften hatten bereits im Dezember 2000 einen Tarif für PCs in Höhe von 30 Euro aufgestellt, nachdem Verhandlungen über ein Jahr lang zu keinem Ergebnis führten. Die GEMA bzw. ZPÜ hat jetzt eine Forderung von 23 Mark pro PC (18 Mark für Video- plus 5 Mark für Audio-Rechte) erhoben. Auch hierüber steht eine Einigung aus.
Vergütungen für PC und Peripheriegeräte
Das gilt auch für Peripheriegeräte der PC-Welt wie Drucker, Modems, ISDN-Karten, mit denen urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet und vervielfältigt werden. Als Ausgleich für erlaubte private Kopien sind auf solche Geräte im Urheberrechtsgesetz (UrhG) Vergütungen für die Urheber festgeschrieben, die über die Verwertungsgesellschaften verteilt werden. Für Drucker haben VG Wort und Bild-Kunst am 30. März 2001 wie vom Gesetz vorgeschrieben Tarife im Bundesanzeiger veröffentlicht – von 10 Euro für Geräte, die bis zwölf Seiten pro Minute können, bis zu 150 Euro bei einem Seitenausstoß von über 70 pro Minute.
Eine Einigung wurde immerhin für Faxgeräte und Scanner erreicht. Hier waren durch eine Gesetzesänderung (M 8-9/2000) endlich auch die Geräte mit unter zwei Vervielfältigungen pro Minute einbezogen worden. Der neue Gesamtvertrag mit der BITKOM sieht seit Januar 2001 für Geräte bis zwölf Vervielfältigungen pro Minute eine Urhebervergütung von 16 Mark vor. Dies dürfte den Urhebern Millionenbeträge bringen, da in Deutschland wegen künstlich verlangsamte Geräte nur noch für zehn Prozent aller Scanner und zwanzig Prozent aller Faxgeräte Urheberabgaben entrichtet wurden.