Naziouting rief Polizei auf den Plan

Zivilcourage und demokratisches Engagement gegen rechte Gewalt werden gerne beschworen. Doch das brachte den hessischen SPD-Bildungspolitiker und Rechtsextremismusexperten Manfred Büttner Anfang August Ärger mit der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft ließ die Computer von Büttner und seiner Frau beschlagnahmen. Der Grund: Der Publizist hatte im vergangenen Jahr unter Pseudonym einen Hintergrundartikel über die rechte Szene Nordhessens in der Kasseler Obdachlosenzeitung „Tagessatz“ veröffentlicht. Dort wurde auch über die jahrelangen Aktivitäten des Geschäftsmanns Werner Kahl in der rechten Szene berichtet. Der erstattete gezielt gegen Büttner Anzeige wegen Beleidigung, um so mit Hilfe der Justiz das Pseudonym zu knacken. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage vor dem Kasseler Amtsgericht, was dann mit fast einjähriger Verzögerung die Polizei auf den Plan rief.

Schon seit Jahren hat sich Büttner publizistisch mit der rechten Szene Nordhessens beschäftigt. Deswegen ist sein Name und seine Adresse schon auf der Schwarzen Liste einer Anti-Antifa-Gruppierung aufgetaucht. Besonderen Zorn im rechten Lager hat er sich schon deshalb zugezogen, weil er im Rahmen des Neonazi-Aussteigerprogramms Exit einen Jugendlichen betreut, der die rechte Szene verlassen hat.

Büttner sieht in der Computerbeschlagnahme einen Angriff auf die Pressefreiheit, die weit über seinen konkreten Fall hinaus von Bedeutung ist. Er hat mittlerweile seinen Computer zurück bekommen, nachdem er sein Pseudonym gelüftet hat. Sollte das hessische Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft Schule machen, könnte eine kritische Berichterstattung über die rechte Szene stark erschwert werden, befürchten denn auch im Bereich Rechtsextremismus aktive Journalisten und Publizisten. Schon zum Selbstschutz ist es dort üblich, Beiträge unter Pseudonym zu schreiben. In der rechten Presse gibt es seit Jahren immer wieder Bemühungen, kritische Journalisten zu enttarnen. Wenn jetzt die Anzeige eines Rechten reicht, um an die Namen von Autoren antifaschistischer Beiträge zu gelangen, werden sich manche Journalisten genau überlegen, ob sie bereit sind, das Risiko zu tragen. Zumal die Gefahren sehr real sind. Das zeigt sich auch an dem von Büttner geouteten Werner Kahl. Der stand schon Anfang der 80er Jahre wegen Beteiligung an Bombenanschlägen auf Autos türkischer Bürger vor Gericht. Erst kürzlich wurde er wegen Körperverletzung verurteilt, weil er nach einer Großdemonstration gegen einen neonazistischen Aufmarsch im vergangenen Oktober vor seinem „Outdoor-Freizeit“-Laden in Kassel einen Nazi-Gegner geschlagen und verletzt hat.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »