Lesen, wem die Zeitung gehört

Schleswig-Holsteins Zeitungsleser sollen künftig unmittelbar aus ihrer Zeitung erfahren, wem sie gehört und wer sie finanziert. Tageszeitungen im nördlichsten Bundesland müssen dies in der ersten Nummer jedes Kalendervierteljahres offen legen, andere Periodika in der ersten Nummer jedes Kalenderjahres.

Dies sieht der Entwurf zur Novellierung des Landespressegesetzes vor, den die schleswig-holsteinische Landesregierung am 12. August beschlossen hat. Außerdem müssen Zeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen fertig übernehmen, im Impressum den Verleger und verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben.

Die Offenlegungspflicht der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse und der Zwang zu einem erweiterten Impressum soll dafür sorgen, dass bei zunehmender Presseverflechtung die notwendige Transparenz erhalten bleibt, begründete die Landesregierung ihre Initiative im Zusammenhang mit der durch das geänderte Bundesdatenschutzgesetz ohnehin notwendigen Anpassung des Landespressegesetzes.

Erfüllt wird mit der Offenlegungspflicht eine Forderung, die bereits seit vielen Jahren von der Mediengewerkschaft erhoben wird. Ähnliche Vorschriften mit unterschiedlicher Ausgestaltung gibt es außer in Bayern und Hessen in den Pressegesetzen aller neuen Bundesländer. Eine besondere Aktualität gewinnt die Bekanntmachung der Übernahme redaktioneller Teile angesichts der anvisierten Kooperation zwischen den mit dem Axel Springer Verlag verbandelten Tageszeitungen „Kieler Nachrichten“, „Lübecker Nachrichten“ und „Ostsee-Zeitung“ (Rostock).

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kulturförderung unter rechten Bedingungen

Die Kritik an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer reißt auch auf der Leipziger Buchmesse nicht ab. Zum Festakt gab es „Rote Karten“ vom Börsenverein, Buhrufe und vor der Tür eine Demo zu „Gegen Zensur & Autoritarismus“. Auch der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) hinterfragt Weimers Vorgehen in der Kulturförderung.
mehr »

Neues KI-Tool zur Medienaufsicht

Seit 2022 nutzen alle Landesmedienanstalten bei der Aufsicht KI, um im Internet nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen, etwa nach Hassrede, Gewaltdarstellungen oder frei zugänglicher Pornografie. Im Juni 2025 kündigten die Bundesländer an, dafür eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »