Die Grundregeln für Volontariate im Privaten Rundfunk wurden Ende September erstmals per Tarifvertrag festgelegt. Die Vergütungen (je nach Sendergröße zwischen 1359,– Euro im ersten Jahr und 1690,– Euro im zweiten Jahr) wurden bereits seit langem im Entgelttarifvertrag vereinbart, doch waren die Rahmenbedingungen für ein zweijähriges Volontariat bisher unbestimmt. Da Journalist kein geschütztes Berufsbild ist, können Ausbildungsinhalte aber nur über einen Tarifvertrag geregelt werden.
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2005 gilt nun: Im Mix aus betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung ist im ersten Jahr ein vierwöchiges externes Seminar Pflicht, dazu sind insgesamt für acht Wochen Erfahrungen aus anderen Medienbereichen über Praktika und Seminare zu vermitteln. Die dabei anfallenden Kosten werden durch den jeweiligen Privatsender übernommen. Der Tarif über Volontariate mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) hat eine Mindestlaufzeit bis Ende 2008.
Die ausführlichen Tariftexte sind auf der Internetseite http://www.connexx-av.de veröffentlicht.