Fachgruppe Medien: Debatten über Medienpolitik und Urheberrechte im Netz
Konzentriertes Arbeiten an aktuellen medienpolitischen Themen war Trumpf. Bei der Bundesfachgruppenkonferenz Medien, die sich am 26. Februar direkt an die dju-Bundeskonferenz anschloss, ging es um weltweite Pressefreiheit, eine angemessene Vergütung von Medienschaffenden sowie um die Frage, wie Rechte von Urhebern gewahrt und verbessert werden können. Was die Bewertung des bisherigen Tuns und die Strategien für die Zukunft betraf, waren sich die Delegierten in vielen Punkten einig. Kontroverse Positionen offenbarten sich vor allem bei einer Debatte über die „Zukunft des Urheberrechts im Zeitalter des Internets“.
Den Auftakt machte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke mit einem medienpolitischen Grundsatzreferat. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in vielen arabischen Ländern sowie der amerikanischen Versuche, die Verbreitung der WikiLeaks-Dokumente zu verhindern, definierte er drei wesentliche Ziele für die unmittelbare Medienzukunft: Durchsetzung und Erhalt der Medien- und Informationsfreiheit, gesicherte Einkommen für Medienschaffende als unerlässliche Voraussetzung für die Berichterstattungsvielfalt sowie eine Medienlandschaft, an deren Angeboten alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen teilhaben können.
Werneke kritisierte das „unerträgliche Maß ungenierter politischer Einflussnahme“ beim ZDF, wo CDU und FDP eine erdrückende Mehrheit im Fernseh- und im Verwaltungsrat besitzen. Aktuell werde versucht, dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ einen Maulkorb zu verpassen. Dringend forderte Werneke daher die überfällige Überprüfung der ZDF-Gremien durch das Bundesverfassungsgericht. Er rügte außerdem die zu engen Vorgaben durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Insbesondere die gedeckelte Verweildauer der Onlineangebote beschneide die Kernkompetenzen der Sender. Die künftige Umstellung der Gebührenfinanzierung von der Geräteabgabe zugunsten einer Haushalts- und Betriebsstätten-Abgabe begrüßte Werneke grundsätzlich, sie dürfe jedoch nicht die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen zu Lasten der Bürger verschieben.
Die Sicherung der Existenzgrundlagen von Journalistinnen und Journalisten sei Grundvoraussetzung für eine Berichterstattungsvielfalt. Das betreffe sowohl privatwirtschaftliche wie öffentlich-rechtliche Medien. Der kreative und schöpferische Akt im Film, im Journalismus, in der Musik gehe vom Menschen aus. Deren Lebensbedingungen zu verbessern, sei Richtschnur gewerkschaftlichen Handelns, so Werneke. Es sei legitim, seine schöpferischen Leistungen im Internet unentgeltlich freizugeben, dies müsse aber freiwillig geschehen. Versuche von Verlagen, Kolleginnen und Kollegen in Total-buy-out-Verträge zu pressen, würden jedoch zeigen, wie es um die Freiwilligkeit bestellt ist. ver.di stehe unverbrüchlich für „Paid Content“ und habe damit in den letzten Monaten einige Erfolge erzielt.
Streitpunkt Hinweisschilder
Nicht zuletzt betonte Werneke die Macht, die durch die Verbreitung von Informationen, Dokumenten und Bildern im Netz, insbesondere über die sozialen Netzwerke, entstehe. Er warnte vor Versuchen, diese Macht zu beschneiden. Aber wie sehen dort die Existenzgrundlagen und Geschäftsmodelle der Zukunft aus, fragte Werneke. Er leitete damit über zur von ver.di-Pressesprecher Christoph Schmitz moderierten Podiumsdiskussion „Alles gratis, alles umsonst? Urheberrecht und Informationsfreiheit im Netz“.
Anlass für die Podiumsdiskussion war das im Oktober 2010 herausgegebene Positionspapier „Internet und Digitalisierung – Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts“ von ver.di, das seit seinem Erscheinen heiß diskutiert wird. In dem siebenseitigen Papier setzen sich die Verfasser für eine Wahrung der Urheberrechte im Internet ein. Unter anderem betonen sie die Notwendigkeit, Nutzer beim Aufruf einer Seite auf den Schutz des Urheberechts und die Gefahr einer Verletzung hinzuweisen, um illegale Nutzungen zu vermeiden: „Ziel ist, technische Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innen-IP eine – von dazu legitimierten Institutionen vorgeschaltete – Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint.“
Der dju-Landesvorstand Berlin-Brandenburg forderte in einem Antrag die Konferenz auf zu beschließen, dass sich ver.di offensiv für die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet und „gegen Hinweis- und Stoppschilder auf Internetseiten, Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren“ einsetzt. In der Podiumsdiskussion positionierten sich Experten zu den Fragen, ob und welcher Änderungen das Urheberrecht bedarf und ob man Nutzer auf mögliche Verletzungen des Urheberrechts hinweisen solle.
Margarete Evers, Direktorin Tarif, Gremien und Verbände bei der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, vertrat die Position, dass Urheber, kreativ Schaffende, aber auch Leistungsschutzberechtigte wie Schauspieler und Filmhersteller durch das Urheberrecht bereits geschützt werden und es keiner grundsätzlichen Veränderung bedarf. „Laut Verfassung genießt das Eigentum einen hohen Schutz, der sich auf Sach- ebenso wie auf geistiges Eigentum bezieht“, so Evers. Aber wie kann die Durchsetzung der vorhandenen Rechte auch im Netz besser gewährleistet werden? Eine technische Lösung, die nach dem Muster von E-Mail-Spam-Filtern den User auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hinweist, hielt sie für sinnvoll.
Ganz anders Matthias Spielkamp, freier Journalist und Leiter des Projekts iRights.info. Prinzipiell könne er die gewerkschaftlichen Bemühungen zum Urheberrecht unterschreiben, allerdings verschwinde die vermeintliche Harmonie bei konkreten Fragen, wie sie das Positionspapier von ver.di aufwirft. Am schwierigsten sei für ihn die Überwachung des Netzdatenverkehrs, zu der es komme, wenn Warnhinweise wegen möglicher Urheberrechtsverstöße eingeblendet werden. „Wenn ich wissen möchte, wer auf eine Website zugreift, von der irgendjemand meint, dass dort Urheberrechtsverstöße begangen werden, muss ich den gesamten Internetdatenverkehr überwachen.“
Wolfgang Schimmel, Rechtsanwalt und Gewerkschaftssekretär für Urheber- und Medienrecht bei ver.di, verteidigte das Positionspapier, mit dem die Gewerkschaft „einen ersten Einstieg in die gesamtgesellschaftliche Debatte“ gefunden habe. Es gehe explizit nicht darum, Zugänge zu blockieren oder zu überwachen, man habe sich deutlich gegen jede Zensur im Netz ausgesprochen und wolle nur dem Nutzer klar machen, dass er sich auf urheberrechtlich bedenklichem Terrain bewegt“. Anonymität im Netz sei zudem eine Illusion, da das Surfverhalten durch den Zugriff auf die IP-Adresse des Nutzers gescannt werde. „Das Internet verändert die Verbreitung von Informationen nachhaltig“, erläuterte Schimmel. Er mahnte, dass man mit dem vergleichsweise neuen und effizienten Arbeitsmittel genauso verantwortungsvoll umgehen solle, wie früher mit Papier, Klebstoff und Schere. „Die Interessen aller Beteiligten müssen zu einem fairen Ausgleich gebracht werden“, sagte Schimmel. Es ginge vorrangig um Geschäftsmodelle industrieller Nutzer von im Internet verfügbaren Informationsinhalten: etwa zur Aufbesserung der Werbeeinahmen von Tauschbörsen oder von Suchmaschinen, die ganze Bibliotheksbestände ohne Genehmigung der Urheber einscannen.
Bis Ende 2010 war Falk Lüke bei der Verbraucherzentrale Bundesverband zuständig für die digitale Welt. So wie das Urheberrecht heute gestaltet ist, verstehe es fast keiner, meinte der jetzt wieder frei arbeitende Journalist. „Selbst viele Politiker wissen nicht, was man downloaden darf und was nicht“, bedauerte er. Natürlich müsse sich eine Gewerkschaft mit den Veränderungen der digitalen Welt offensiv beschäftigen und eine Meinung bilden. Wichtig für den Verbraucher sei jedoch nicht, irgendwo zu lesen, dass sein Handeln illegal ist. Er müsse vielmehr wissen, ob es legale Nutzungsalternativen gibt.
Fünf erfolgreiche Säulen
Der Vorsitzende des dju-Landesvorstands Berlin-Brandenburg Matthias Gottwald sah in Hinweisschildern ein Gefährdungspotenzial, das weit schwerer wiege als ihr zweifelhafter Nutzen. „Wer etwa sind legitimierte Institutionen?“, fragte er. Die Delegierten votierten am Ende für die Annahme des Antrags aus Berlin-Brandenburg, der sich gegen Hinweis- und Stoppschilder ausspricht.
In seinem Rechenschaftsbericht lobte der Vorsitzende der Fachgruppe Medien Werner Ach die bisherige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der fünf Fachgruppen-Säulen. Neben der dju kommen vier davon aus der ehemaligen RFAV: ÖR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk), Film, Kino und POEM (privatwirtschaftlich organisierte elektronische Medien). Das Thema Internet sei ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit einer gemeinsamen Fachgruppe, bezog sich Ach auf die vorangegangene Podiumsdiskussion. Es betreffe alle Journalisten, egal ob sie im Print-, Rundfunk- oder Hörfunkbereich arbeiten: Verlage würden umfangreiche Onlineangebote bereitstellen, ergänzt durch Bewegtbilder. Fernsehsender hielten Onlineangebote mit Bewegtbildern und zusätzlichen Textinformationen vor. Videojournalisten erstellen Filme nicht nur für klassische Fernsehsendungen, sondern auch für die Onlineangebote von Rundfunk und Printmedien.
Die Konferenz finde in einem historischen Moment statt, in dem die Bevölkerung vieler arabischer Länder gegen Diktatoren aufbegehrt, so Werner Ach weiter. „Die Menschen dort fordern genau die Dinge, um die auch wir ringen: Freiheitsrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit. Nur können wir es in warmen Konferenzzimmern tun, während die anderen dafür ihr Leben riskieren“. Dass es den Menschen dort dennoch gelungen ist, sich zu vernetzen und zu organisieren, sei wesentlich auf das Internet zurückzuführen. Daher müsse künftig verhindert werden, das Internet in solchen Fällen abzuschalten. Die Delegierten sahen vier Spots zum Thema „Wir sind mehr wert“. Die vom Bundesfilmverband im letzten Jahr gedrehten Streifen thematisieren typische Arbeitsprobleme von Filmschaffenden, die sich „auch auf andere Beschäftigungsverhältnisse übertragen lassen“, wie Ach betonte. Sie laufen in Kinos und auf Festivals und können beim Bundesfilmverband oder bei connexx.av abgerufen werden und sind auch bei YouTube eingestellt. Die Delegierten entsprachen einem Antrag für die Finanzierung und weitere Verbreitung dieser Spots.
Das Plenum stimmte weiter dafür, sich für die Abschaffung des Tendenzschutzparagraphen einzusetzen. Angenommen wurde auch ein Antrag, dass ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufkommensneutral sein muss. Die Forderung nach einer Sicherung der Urheberrechte und angemessener Vergütung der Urheber soll vom ver.di-Bundeskongress behandelt und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags herangetragen werden. Der neue Vorstand soll sich auch für ein dauerhaftes Verbleiben von Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet stark machen. Tarifpolitische Anträge betrafen unter anderem den Missbrauch von Leiharbeit und den Ausstieg aus der DGB-BDA-Initiative für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit.