Schweiz: Verbandsklage gegen Verlag abgewiesen

Eine Verbandsklage zur Abtretung von Urheberrechten freier Journalisten gegen eines der größten Verlagshäuser der Schweiz wurde in der ersten Instanz vom Bezirksgerichts Zürich am 21. Dezember 1999 abgewiesen. Die „Musterklage“ der Schweizerischen JournalistInnen-Union SJU (gehört jetzt zur Mediengewerkschaft comedia) gegen die TA-Media AG, Herausgeber unter anderem des „Tages-Anzeigers“, richtete sich gegen die neuen Mitarbeiterverträge des Verlages.

Von allen freien Journalisten verlangte TA-Media Ende 1998 eine weitgehende Abtretung der Urheberrechte. Wer sich weigerte, wurde mit Auftragsentzug bedroht. Bei Verwertung durch einen Drittverlag sollen Freie nur einen Bruchteil des Verkaufserlöses erhalten (50 Prozent minus einer Vermittlungsprovision von bis zu 15 Prozent minus der vollen Sozialversicherungsabzüge). Für den Zweitabdruck innerhalb des Verlagshauses TA-Media sowie für die Nutzung im Internet soll lediglich ein Pauschalzuschlag von 5 Prozent auf das Ersthonorar gezahlt werden. „Fraglich ist, ob es sich insgesamt überhaupt um einen Zuschlag handelt“, sagt comedia-Zentralsekretärin Stephanie Vonarburg. „Dazu hätten ja auch die Honorarbudgets der Redaktionen um 5 Prozent erhöht werden müssen.“ Die Mediengewerkschaft klagte wegen Verletzung des Gesamtarbeitsvertrages (Tarifvertrag). Diese Klage wurde in der ersten Instanz aus „mangelndem Feststellungsinteresse“ abgewiesen, wie das Bezirksgericht Zürich am 17. Januar 2000 mitteilte. Als Hauptgrund wird angeführt, dass der GAV, der die Entschädigung für Zweitnutzungen auf 70 Prozent des Ersthonorars festsetzte, seit 1999 nicht mehr in Kraft ist. „Das Urteil ist unverständlich, denn der Widerspruch zwischen den Mitarbeiterverträgen und dem bis Ende 1998 in Kraft stehenden GAV ist offensichtlich“, sagt Stephanie Vonarburg. comedia prüft nun, wie die Klage trotz formaljuristischer Hindernisse weiterbetrieben werden kann. Das Verlagshaus TA-Media nimmt auch gegenüber den freien Fotografen „eine unrühmliche Vorreiterrolle“ ein. Sie sollen vertraglich alle elektronischen Nutzungsrechte (Internet und Datenbanken) ohne jegliche Entschädigung abtreten. comedia hat ein Forderungspaket zur Internetnutzung entwickelt (siehe http://www.comedia.ch und http://www.freie.ch).

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Shorts sind keine Hosen

Ein Video-Clip zeigt, wie die Entsorgungsbetriebe einer großen Ruhrgebietsstadt Sperrmüll aufladen und entsorgen. Ein anderer befasst sich mit einem Fußballspiel des Regionalligisten Rot-Weiss-Essen. Und dann noch ein Clip, indem eine junge Redakteurin ihren Arbeitsalltag bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Funke Mediengruppe) in Bochum beschreibt.
mehr »

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »