Fotos sind personenbezogene Daten

Die Datenschutzrichtlinie der EU erschwert die Veröffentlichung von Fotos im Internet. „In Schweden herrscht schon Zensur“, sagt der Stockholmer Fotograf Georg Sessler. Mit einem Testfoto ließ er die Lage in anderen EU-Ländern untersuchen

Das Testfoto wurde bei der Klagemauer in Jerusalem aufgenommen. Im Vordergrund stehen sechs identifizierbare Personen. Zwei von ihnen tragen eine traditionelle jüdische Kleidung. Das reicht schon aus, so der Generaldirektor Ulf Widebäck der Schwedischen Datenschutzbehörde, um das Foto als ein sensibles Datenstück zu klassifizieren.

„Bei diesem Foto ist große Vorsicht zu empfehlen“, behauptet Widebäck und bezieht sich auf das schwedische Datenschutzgesetz „PUL“, sowie Artikel 8 der EU-Richtlinie.

Dort heißt es, dass „Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugung“ hervorgehen, verboten ist. Eine Ausnahme sei nur, wenn die Personen einwilligen oder wenn die Veröffentlichung im Netz nur „allein zu journalistischen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt“.

„Das Foto könnte auf den Home-Pages der schwedischen Presse, Funk und Fernsehen veröffentlicht werden, aber nicht auf Home-Pages anderer“, erklärt Ulf Widebäck.

Das italienische Datenschutzgesetz ist noch strenger. Es umfasst nicht nur physische Personen, sonder auch politische Parteien, Firmen, Kirchen und Organisationen. Theoretisch bietet sich da ein gigantisches Problem für Fotografen – und auch für die Datenschutzbehörde in Rom.

„Deshalb müssen wir das alles ganz praktisch anpacken“, meint der italienische Datenschutzkommissar Claudio Manganelli. „Wir fragen uns ganz einfach, ob das Foto von Jerusalem in einer Zeitung erscheinen könnte. Wenn ja, darf das Foto auch im Netz erscheinen. Es gibt ja schließlich die Ausnahme für Journalistik“.

Damit wäre die Veröffentlichung von Sesslers Foto in Italien kein Problem, auch nicht im benachbarten Österreich. Allerdings ist die Begründung der Datenschutzbehörde eine andere.

„In der Richtlinie und in unserem Datenschutzgesetz heißt es, dass Geheimhaltungsinteressen sensibler Daten nicht verletzt werden, wenn der Betroffene die Daten offenkundig und selbst öffentlich gemacht hat“, sagt die Datenschützerin Waltraut Kotschy in Wien. Nach ihrer Interpretation machen die beiden Personen mit jüdischer Kleidung selbst bekannt, zu welcher Religion sie gehören, denn sie tragen ja ihre Kleidung öffentlich.

In Deutschland unterliegt Sesslers Foto nicht nur den Datenschutzbestimmungen, sondern auch dem „Recht zum eigenen Bild“. „Das Foto zeigt, dass alle Abgebildeten einwilligen, aber das heißt lange nicht, dass sie auch einwilligen, im Internet zu erscheinen“, sagt der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Berlin, Dr. Hans-Jürgen Garstka.

Nach seiner Meinung müsse vor einer Veröffentlichung im Netz zuerst geklärt werden, ob die Personen wirklich einverstanden sind oder nicht. Sein Kollege Rolf Breidenbach im benachbarten Brandenburg sieht das wieder anders.

„In diesem Fall geht es um mehre Personen auf einem öffentlichen Platz. Jeder der sich dort aufhält, muss damit rechnen, fotografiert zu werden. Deshalb darf das Bild im Internet veröffentlicht werden, jedoch könnte es problematisch werden, wenn es mit ergänzender Information über die fotografierten Personen erscheinen würde“.

Ganz anderer Meinung ist der Chef der dänischen Datenschutzbehörde, Henrik Waaben. Bilder wie Sesslers sollten kein Thema sein für die Datenschutzbehörden. „Das Foto zeigt eine alltägliche Situation in Jerusalem. Es hat ja überhaupt nichts mit Religion und sensiblen Daten zu tun“, meint Waaben.

Der Stockholmer Fotograf Georg Sessler ist erstaunt über die unterschiedlichen Antworten der Datenschützer. Gleichzeitig ist er besorgt, welche Interpretation sich in der Zukunft durchsetzen wird. Die Datenschützer der EU-Länder treffen sich nämlich regelmäßig in der so genannten 29-Gruppe in Brüssel. Dort wollen sie eine gemeinsame Praxis zum Datenschutz erarbeiten. Im einst so offenen Schweden unterliegen die Dokumente der 29-Gruppe strengster Geheimhaltung, so hat es die Datenschutzbehörde beschlossen.

„Fotografen, die Menschen im Alltagsleben fotografieren, riskieren zukünftig, diskriminiert werden. Vielleicht dürfen sie, wie in Schweden, nur ihre Fotos in den traditionellen Medien veröffentlichen, sonst nicht. Dafür gibt es nur ein Wort – Zensur“.

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