Die GEMA hat im Juli eine bundesweite Befragungsaktion unter PC-Herstellern und -Importeuren gestartet. Sie werden aufgefordert, die Zahl der seit Januar 2000 verkauften Geräte anzugeben. Im Auftrag aller Verwertungsgesellschaften will die GEMA die Zahlen ermitteln, um auch nachträglich Urheberabgaben für PC, aber später gegebenenfalls auch Modems sowie Netzwerk- und ISDN-Karten erheben zu können.
Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass Urheber für zulässige private Kopien ihrer Werke eine pauschale Entschädigung über die Verwertungsgesellschaften erhalten. Sie wird als Abgabe auf Geräten und Trägern erhoben, also beispielsweise auf Tonbandgeräte oder Videorecorder und ihre Aufnahmemedien. Seit Jahren sind aber digitale Aufnahme- und Kopiergeräte im Vormarsch und besonders in Verbindung mit dem Herunterladen aus dem Internet haben PC’s und Peripheriegeräte zu einer qualitativ und quantitativ neuen Dimension des privaten Kopierens geführt.
Für dieses massenhafte private Kopieren ihres geistigen Eigentums stünde den Urhebern deshalb ein berechtigter Anspruch auf eine Entschädigung zu, argumentierte GEMA-Geschäftsführer Reinhold Kreile. Dies wird auch vom zuständigen Bundesjustizministerium so gesehen. Ministerin Herta Däubler-Gmelin setzt sich nicht nur für eine Einbeziehung der digitalen Geräte in die Vergütungspflicht ein. In ihrem im Juli vorgelegten „Vergütungsbericht“ wird in mehreren Bereichen eine Erhöhung der Urheberabgaben für Geräte, Aufnahmemedien und Betreiber empfohlen – so zum Beispiel für zwei Pfennig pro Fotokopie Seite, für die seit vielen Jahren kein Inflationsausgleich stattgefunden hat.