ver.di sieht keinen Anlass Bewährtes anzutasten
Sollen Zeitungsverlage künftig weitgehend freie Hand bei Kooperationen oder gar Fusionen haben? Wenn es nach den Vorstellungen der Verlegerverbände ginge, sollen bei der demnächst geplanten 8.Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die bisherigen pressespezifischen Fusionsregeln erheblich gelockert werden. So sieht es zumindest ein gemeinsames „Eckpunkte“- Papier des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Lokalzeitungen (VdL) vor.
Bislang unterlagen Zeitungszusammenschlüsse der Kontrolle des Bundeskartellamts bereits dann, wenn die Umsätze der beteiligten Unternehmen 25 Millionen Euro überstiegen. Nach den Vorstellungen der Verleger soll diese Schwelle auf 62,5 Millionen angehoben werden. Das entspricht in etwa einer Auflage von 100.000 bis 150.000 Exemplaren. Zudem soll die Schwelle für den Bagatellmarkt von bislang 750.000 Euro auf 1,875 Millionen Euro erhöht und eine Bagatellanschlussklausel von 1,25 Millionen Euro eingeführt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen bis zu dieser Umsatzschwelle übernommen werden können, ohne dass das Kartellamt einschreitet.
Es handle sich eher um eine „behutsame Anpassung“ an den veränderten Medienmarkt als um radikale Veränderungen, sagt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Das derzeit gültige Pressekartellrecht stamme schließlich aus dem Jahr 1976, als es weder Privatfernsehen noch Internet gegeben habe. Die Mediengewerkschaft sieht das anders. „Wir lehnen das, was uns da als Korrektur verkauft werden soll, im Grundsatz ab“, sagt Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di. Zu befürchten sei eher eine „weitere Einschränkung der publizistischen Vielfalt durch verstärkte Monopolbildung“. Diese Entwicklung würde den Qualitätsjournalismus gefährden.
In der Vergangenheit waren es vor allem Großverlage wie Springer, Bauer und Holtzbrinck, die sich für eine Lockerung der Fusionskontrolle stark machten. Insofern kommt der plötzliche Schulterschluss mit den im Verband der Lokalpresse organisierten Kleinverlegern zunächst etwas überraschend. Die Erklärung: Gerade Kleinverleger, die zumeist monopolistisch in ihren jeweiligen Regionen agieren, könnten von der geplanten Liberalisierung profitieren. Denn auch Kooperationen und Sanierungsfusionen sollen künftig vereinfacht werden. Mit der Neuregelung hätten Kleinverlage die Möglichkeit, im Verbund teure Investitionen zum Beispiel im Internet zu stemmen.
Für Mediengewerkschafterin Haß gibt es indes keinen Anlass, die aus ihrer Sicht bewährte Pressefusionskontrolle anzutasten. Daran ändere auch das erweiterte Medienangebot nichts. Das Kartellrecht, so argumentiert sie, betrachte aus gutem Grund die Wettbewerbsverhältnisse auf jedem einzelnen Markt, sei es Print, Rundfunk oder Online. „Entscheidend sind die Konkurrenzverhältnisse in den jeweiligen Bereichen.“.
Gerade im Printbereich ist es um diese Konkurrenz nicht gut bestellt. Vor allem in der Provinz regiert die publizistische Einfalt. In fast 60 Prozent der deutschen Städte und Landkreise erscheint nur noch eine einzige regionale Tageszeitung.
Bei der Bundesregierung scheinen die Verleger Gehör zu finden. Noch im November will das Wirtschaftsministerium einen Referentenentwurf vorlegen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte in der ersten Jahreshälfte 2012 anlaufen.