Revision gegen Urteile in NDR-Drehbuchaffäre

Gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts in der Drehbuchaffäre um die NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte, die Kammer sei mit ihrem Urteil deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben.
Heinze war am 8. Oktober wegen Bestechlichkeit in fünf Fällen und Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden (M 7/2012). Sie hatte dem Norddeutschen Rundfunk mehrere Drehbücher unter Pseudonym untergeschoben, die entweder sie selbst oder ihr Mann geschrieben hatten und die vollen Honorare dafür eingestrichen. Zugestanden hatte ihr lediglich die Hälfte, die Bücher ihres Mannes hätte sie nicht annehmen dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Auch die Urteile gegen Heinzes Ehemann Claus Strobel sowie die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst werden von der Staatsanwaltschaft durch Revision angegriffen. Das Gericht verurteilte die beiden jeweils zu geringen Geldstrafen. Bei Heinze und Strobel prüft die Staatsanwaltschaft laut Möllers zudem, warum das Gericht keine Vermögensabschöpfung angeordnet hat. Laut Bundesgerichtshof, der die Entscheidung nun prüfen soll, ist frühestens in einem halben Jahr mit einem neuen Urteil zu rechnen.

 cb

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Katapult-Magazin im Wahlkampf

„Mecklenburg-Vorpommern steht schlecht da, Sachsen-Anhalt auch. Wir reagieren.“ So lautet der erste Satz des Editorials zur Ankündigung, ein „Magazin für Konservative und Rechte“ im Vorfeld der Landtagswahlen zu produzieren. Die etwas reißerische Vorschau kommt von KATAPULT, dem Greifswalder Wissenschaftsmagazin, das aus Statistiken und Studien allgemein verständliche Info-Grafiken baut und sich darüber hinaus im Medienkanon als kräftige Stimme für Demokratie und Toleranz profiliert hat.
mehr »