Bayerischer Rundfunk will keine Wiederholungshonorare bei „DRadio Wissen“ zahlen
„Hirn will Arbeit“ – unter diesem Slogan startete am 18. Januar „DRadio Wissen“, das digitale dritte Programm von Deutschlandradio (vgl. M 1–2/10). „Arbeit will Entlohnung“ – mit dieser Forderung kontert jetzt ver.di die Absicht des kooperierenden Bayerischen Rundfunks (BR), die Programmzulieferungen freier Autorinnen und Autoren nicht zu honorieren.Wie berichtet, kooperiert DRadio Wissen mittels „Radiolinks“ mit geeigneten Redaktionen diverser ARD-Landesrundfunkanstalten oder auch ausländischer Wellen. Dabei werden im Rahmen eines „Best-of“-Konzepts bestimmte Wissensformate – Beiträge und Features – übernommen, wie etwa SWR2 Campus oder auch BR IQ. Zur Verblüffung der betroffenen Autoren hat der BR angekündigt, den Urhebern oder sonstigen Mitwirkenden solcher Programmbeiträge keine Wiederholungshonorare zu zahlen.
Ein „klarer Tarifbruch“, urteilt Jörg Reichel, Projektmanager bei connexx München, noch dazu „mit kruden Argumenten begründet“. Die Protokollnotizen im Urheber- und Mitwirkendentarifvertrag enthielten eine Liste von Programmzulieferungen, in denen keine Zahlungen an Urheber oder Mitwirkende erfolgen müsse. Wissenschaftsprogramme tauchten auf dieser Liste jedoch nicht auf. Im Gespräch mit ver.di-Vertretern habe der BR argumentiert, er habe die Wissenssparte als Ersatz für die weggefallenen Ausländerprogramme in die Liste aufgenommen. ver.di steht dagegen auf dem Standpunkt, die Liste könne nur im Einvernehmen geändert werden. Zudem handle es sich bei den muttersprachlichen Programmen um „Programmaustausch, bei DRadio Wissen aber schlicht um Zulieferung“.
Die Gewerkschaft forderte den BR auf, den Tarifvertrag einzuhalten und entsprechende Vergütungen durch Deutschlandradio zu veranlassen. „Wir sammeln jetzt Fälle, in denen solche Ansprüche geltend gemacht werden“, sagt Reichel. Sollte der BR bis Ende März nicht einlenken, will die Gewerkschaft den Rechtsweg beschreiten.