Urteil im Fall LuxLeaks

Das luxemburgische Berufungsgericht hat am 15. März 2017 ein Urteil über die drei Angeklagten im Fall LuxLeaks gesprochen. Obwohl als Whistleblower anerkannt, wurden die beiden Hauptangeklagten erneut verurteilt. Das Gericht verurteilte Antoine Deltour zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1000 Euro und Raphaël Halet  zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Der Investigativjournalist Edouard Perrin wurde wie schon in erster Instanz freigesprochen.

Bei der Verhandlung zugegen war auch der Generalsekretär der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF) Ricardo Gutiérrez, der das Urteil als widersprüchlich anprangerte: „Die Entscheidung des Gerichts hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Zum ersten Mal hat die luxemburgische Justiz den Whistleblower-Status anerkannt. Antoine Deltour wurde von der Verletzung des Berufsgeheimnisses freigesprochen. Auch begrüßen wir die Tatsache, dass das Gericht schlussendlich anerkennt, dass Edouard Perrin immer als ‚verantwortungsbewusster Journalist’ gehandelt hat. Dagegen bleibt die Verurteilung von Antoine Deltour und Raphaël Halet skandalös. Es wurde eindeutig gezeigt, dass die beiden Angeklagten stets im Interesse der Öffentlichkeit gehandelt haben.“ Antoine Deltour als einen Whistleblower anzuerkennen und ihn gleichzeitig wegen Diebstahls, Computerbetrugs und Geldwäsche zu verurteilen, sei alles andere als schlüssig, so Gutiérrez weiter. Perrin, Deltour und Halet hätten niemals strafrechtlich verfolgt werden dürfen.

Am 29. Juni 2016 waren die beiden Whistleblower Deltour und Halet zu zwölf und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie Geldstrafen in Höhe von 1500 und 1000 Euro verurteilt worden, weil die beiden ehemaligen Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) brisante Dokumente über Steuerdeals zwischen dem luxemburgischen Staat und internationalen Konzernen an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben hatten. Sowohl die beiden Informanten als auch die Staatsanwaltschaft hatten damals Berufung eingelegt, weshalb sich auch der in erster Instanz freigesprochene Perrin erneut vor Gericht verantworten musste.

Anlässlich des nun ergangenen Urteils forderte die EJF die Europäische Kommission erneut auf, eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern zu verabschieden. Zu diesem Zweck wurde auch eine Petition für den europäischen Schutz von Whistleblowern ins Leben gerufen, die hier unterzeichnet werden kann.

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