OLG Wien: Facebook muss Hasspost löschen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Im Kampf gegen Hassrede in sozialen Netzwerken hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien in Österreich zwei wegweisende Entscheidungen getroffen. Zum einen müsse Facebook solche Hasspostings weltweit löschen und nicht nur in dem betreffenden Land. Zum anderen gelte für Klagen gegen Facebook österreichisches und nicht, wie von Facebook wiederholt behauptet, kalifornisches oder irisches Recht.

Eine „große Entscheidung“ nannte Grünen-Pressesprecher Dieter Brosz den Beschluss des OLG Wien vom 26.04.2017 (Az.: 5 R 5/17t), der Facebook dazu verpflichtet, beleidigende Äußerungen über die Vorsitzende der Grünen in Österreich, Eva Glawischnig, umgehend zu löschen – und zwar weltweit. Die Grünen hatten zunächst eine Einstweilige Verfügung vor dem Handelsgericht Wien erwirkt, gegen die das Unternehmen mit Sitz in Kalifornien allerdings in Berufung gegangen war. Gegenstand der Klage waren über ein Fake-Profil verbreitete, beleidigende Äußerungen über die Grünen-Chefin, in denen diese unter anderem als „korrupter Trampel“ und „miese Volksverräterin“ bezeichnet worden war.

Das OLG Wien hat die Berufung von Facebook abgelehnt und damit die Entscheidung des Handelsgerichts bestätigt. Der Vorwurf der Korruption unterstelle Glawischnig ein strafrechtlich relevantes Verhalten und könne, da er frei erfunden sei, nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt sein. Überrascht hat an der Entscheidung vor allem auch die Verfügung, dass die entsprechenden Inhalte weltweit und nicht wie bisher nur für Nutzer_innen in Österreich blockiert werden müssten. Facebook hatte sich während des Verfahrens auf das sogenannte Provider-Privileg berufen, welches im Sinne von § 16  des E-Commerce-Gesetzes (ECG) festlegt, dass Host-Provider nicht verpflichtet sind, die von Nutzern gespeicherten, übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. Zwar sei Facebook nicht zur Vorabkontrolle von Inhalten verpflichtet. Wie das OLG Wien in seiner Begründung feststellte, habe das Unternehmen allerdings trotz Aufforderung durch Glawischnig den „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalt nicht gelöscht, weshalb das Provider-Privileg hier nicht mehr greife: „Indem die Beklagte (also Facebook, Anm. d. Red.) es trotz Aufforderung nicht gelöscht habe, habe sie sich als Mittäterin an der Verbreitung der rechtswidrigen Behauptungen beteiligt.“

Wie „kurier.at“ berichtete, hatte Facebook erneut, wie bereits in früheren Rechtsstreitigkeiten, die Anwendung kalifornischen Rechts – Hauptsitz des Unternehmens ist das kalifornische Silicon Valley – oder irischen Rechts – entsprechend dem Sitz seiner Europaniederlassung in Irland – gefordert. Dies wies das OLG Wien mit der Argumentation zurück, dass Unterlassungsansprüche der Klägerin beziehungsweise des Klägers stets nach dem Recht am „Erfolgsort“ zu beurteilen seien, also dem Ort, wo das „geschützte Rechtsgut verletzt wird“. Handelt es sich bei diesem Ort um ein soziales Netzwerk wie Facebook, falle der Erfolgsort häufig und im Fall der Grünen-Chefin Glawischnig zweifellos mit dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Geschädigten zusammen. Damit „unterliegen die gegenständlichen Rechtsverletzungen stets österreichischem Recht“.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

US-Regierung schränkt Journalistenvisa ein

Die US- Regierung hat vor, die Gültigkeitsdauer von Visa für ausländische Journalist*innen in den USA von mehreren Jahren auf 240 Tage zu verkürzen. Für chinesische Journalist*innen soll die Gültigkeit auf  90 Tage  beschränkt werden. Der Europäische Journalistenverband (EFJ) verurteilt diese drastische Einschränkung aufs Schärfste.
mehr »

Drei Fragen zum Abschluss im WDR

Nach sieben intensiven Verhandlungsrunden wurde beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) ein Tarifabschluss erzielt. „Dieser Abschluss ist das Ergebnis eines harten und langen Kampfes. Unter den schwierigen finanz- und medienpolitischen Rahmenbedingungen war das kein Selbstläufer“, erklärt Christof Büttner, zuständiger Gewerkschaftssekretär von ver.di.
mehr »

Arte soll europäischer werden

Es sind hochgesteckte Ziele, die vor einem Jahr die Regierungen in Deutschland und Frankreich bekannt gaben: die Weiterentwicklung von Arte zu einer europäischen Medienplattform in 24 Sprachen. Dafür ist vor allem zusätzliches Geld aus EU-Töpfen nötig. Doch hierzu stehen konkrete Beschlüsse weiter aus. Arte arbeitet währenddessen kontinuierlich am europäischen Ausbau – und sieht Fortschritte.
mehr »

Appell für den Erhalt der Medienfreiheit

Der auf Initiative des MDR verfasste Leipziger Appell  bekommt immer mehr Unterstützung. Die Unterzeichnenden erkennen die Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit. An entscheidenden Stellen bleibt der Appell jedoch vage.
mehr »