Autoren verzichten zu Gunsten von Verlagen

Die VG Wort verschickt in diesen Tagen an rund 1800 Verlage Rechnungen. Sie müssen insgesamt 30 Mio. Euro der Ausschüttungen für die Jahre 2012 bis 2015 zurückzahlen, vermeldet Buchreport.de. Zuvor waren rund 26 000 Verzichtserklärungen von Urheber_innen bei der Verwertungsgesellschaft eingegangen, die damit bei der Rückabwicklung auf 5 Mio. Euro zu Gunsten von Verlagen verzichten.

Alle Erklärungen sind inzwischen ausgewertet, den betreffenden Verlagen, die am Verzichtsverfahren teilgenommen hatten, zugeordnet und mit der Rückforderungssumme verrechnet worden. Innerhalb von 30 Tagen müssen sie diese Rechnung nunmehr begleichen. Sind Verlage dazu derzeit nicht in der Lage und können sie das gegenüber der VG Wort glaubhaft nachweisen, kann ihnen ein Zahlungsaufschub gewährt werden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat zudem einen Härtefond eingerichtet.

Der „Korrektur-Verteilungsplan“ für die von den Verlagen zurückgeforderten Ausschüttungen seit 2012 sowie das anonymisierte Verfahren zur möglichen Abtretung von Nachforderungsansprüchen seitens der Autor_innen war am 26. November auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossen worden. Dies war die Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 zur Rechtswidrigkeit einer pauschale Ausschüttung an Verlage (siehe M Online vom 13. Juni 2016). Insgesamt geht es um Rückforderungen von rund 85 Mio. Euro, wobei bis zum Mai bereits 30 Mio. Euro bei der VG Wort eingegangen waren. Bis spätestens Jahresende 2017 soll das erstattete Geld an die Autorinnen und Autoren ausgegeben werden.

Für die diesjährige Hauptausschüttung 2017 gibt es ein besonderes Verfahren, bei dem alle Autor_innen bis zum 30. September entscheiden können, ob sie ihre jeweiligen Verlage durch Abgabe einer „Zustimmung zur Verlagsbeteiligung“ an der Ausschüttung beteiligen wollen. Wie das genau erfolgt ist hier nachzulesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »