Auf der Jagd nach dem mutmaßlichen Bestecher im Fall Hypo-Alpe-Adria wurde auch ein Journalist des Bayerischen Rundfunks (BR) im Laufe der Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen abgehört.
Der betroffene Journalist der Rundfunkanstalt wurde zwar nicht selbst überwacht, da das Bundeskriminalamt (BKA) eine solche Vorgehensweise bei der Verdachtslage für nicht gerechtfertigt hielt, dennoch wurden seine Gespräche im Rahmen journalistischer Arbeit mitgeschnitten. Anlass waren Vorwürfe im Zusammenhang mit der Landesbank-Affäre. Über Monate hinweg wurden die Anschlüsse zweier Beamter des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) in der obengenannten Sache abgehört, wobei auch Gespräche des Journalisten minutiös protokolliert wurden.
Die Verfahren sowohl gegen den Journalisten als auch gegen die LKA-Beamten wurden inzwischen „wegen erwiesener Unschuld” eingestellt. Was bleibt, ist ein schaler Nachgeschmack, welcher auch durch die Rehabilitierung der Opfer der Überwachungsmaßnahmen nicht abgemildert wird.
ver.di hält den Aktionismus der Münchener in diesem Fall für völlig überzogen und verurteilt das Protokollieren von Gesprächen mit Journalisten. Auch, dass die Mitschnitte nicht aus einer direkten Überwachung des Journalisten herrühren, ist als Begründung für die Speicherung unzureichend und stellt einen einschneidenden Eingriff in die Pressefreiheit dar. „ver.di verurteilt das aufs schärfste. Journalisten dürfen nicht durch Überwachung und andere Repressionen behindert oder eingeschüchtert werden”, erklärte dazu Karl-Heinz Kaschel-Arnold, bei ver.di Bayern für den Medienbereich zuständig.