Premiere: Erstmals haben sich die Gewerkschaften DJV und ver.di mit der dpa-Geschäftsführung nach langen und schwierigen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss geeinigt, der für die Beschäftigten der dpa-Mutter ebenso gilt wie für die Beschäftigten in den journalistischen dpa-Tochterunternehmen.
Zum ersten Mal wurde für alle gemeinsam verhandelt, um endlich die Benachteiligung vieler Beschäftigter bei den Tochter-Firmen zumindest zu verringern und gleichzeitig den Manteltarifvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Muttergesellschaft abzusichern. Erstmals wurde auch eine einheitliche Tariferhöhung für alle Beschäftigten vereinbart.
Danach gilt der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Muttergesellschaft unverändert weiter, die 13,8 Monatsgehälter und die Zahl der Ausgleichstage bleiben ebenso bestehen wie die Höhe und Art von Zuschlägen oder Urlaubsregelungen.
Für die Töchter gibt es den Einstieg in einen eigenen Manteltarifvertrag, in dem zunächst Regelungen zum Urlaubsgeld von 600 Euro in 2014 und 2015 (400 für Volos und Azubis), ein 13. Gehalt und mit einem Zuschuss zum Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit die identische Regelung wie bei der dpa-Mutter festgehalten sind.
Alle rund 750 Beschäftigten der Mutter und der Töchter bekommen rückwirkend ab 1. Mai einen Festbetrag von 80 Euro mehr im Monat, ab 1. Mai 2015 werden die Gehälter um weitere 80 Euro angehoben. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2016. (Erklärungsfrist bis 15. September)
Der Verzicht auf eine klassische lineare Erhöhung der Gehälter um einen Prozentwert kommt vor allem den unteren Einkommensgruppen zugute. „Wir haben ein langjähriges Ziel der Gewerkschaften in der dpa erreicht. Erstmals haben die Kolleginnen und Kollegen in den dpa-Töchtern tarifvertraglich abgesicherte Ansprüche auf Zusatzleistungen. Ein hohes Maß an Solidarität aller in der dpa Beschäftigten hat zu dem Ergebnis wesentlich beigetragen”, erklärten die Verhandlungsführer Regine Sakowsky vom DJV und Matthias von Fintel von ver.di.