Halbe Million mehr für Boot-Kamerachef

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Gerichtssieg nach mehr als zwölf Jahren: Das Oberlandesgericht München hat am 21. Dezember 2017 im fünften Prozess entschieden, dass Jost Vacano außer rund 438.000 Euro als Vergütung für den Filmklassiker „Das Boot” auch 150.000 Euro an aufgelaufenen Zinsen nachträglich von der Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und dem Westdeutsche Rundfunk erhält. Außerdem muss der Chef-Kameramann an künftigen Erlösen beteiligt werden.

Der unter der Regie von Wolfgang Petersen 1981 gedrehte Film hat in verschiedenen Fassungen allein in Deutschland mehrstellige Millionenbeträge erwirtschaftet. Demgegenüber hatte die Pauschalvergütung für den Chef-Kameramann gerade einmal 180.000 DM, umgerechnet 92.000 Euro, betragen.

2009 erreichte Jost Vacano dann mit seiner Klage auf Nachvergütung im Sinne des „Bestsellerparagrafen“ vor dem Landgericht München einen ersten Etappensieg. Aber er musste bis zum Bundesgerichtshof prozessieren, um seinen Anspruch auf Erlösbeteiligung und Auskunft über die Erlöse „dem Grunde nach” durchzusetzen. Die Auskunft über die Verwertung des Films stünde ihm als Miturheber zu, entschied der BGH endlich im September 2011.

Nun musste Vacano erneut vors Landgericht München. Am 4. Februar 2016 machte der Vorsitzende Richter einen Vergleichsvorschlag: 699.500 Euro als angemessene Summe für die Vergangenheit. Beim „endgültigen“ Urteil im Juni 2016 waren es dann mehr als 200.000 Euro weniger. Das Gericht hatte nämlich einen Zinsanspruch verneint.

Die Berufung Vacanos „war im Wesentlichen hinsichtlich der Zinsen begründet”, erläutert das Oberlandesgericht München in seiner Pressemitteilung. Allerdings hatte auch die Berufung der Bavaria teilweise Erfolg, soweit sie die Höhe der nachzuzahlenden Vergütung nach dem 28. März 2002 betrifft. Zu diesem Zeitpunkt war mit der Reform des Urhebervertragrechts der neue „Bestsellerparagraf“ (§ 32a UrhG) in Kraft getreten. Und das OLG hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2017 (Az.: 29 U 2619/16) „ein auffälliges Missverhältnis” zwischen den davor und danach erzielten Erträgen angenommen.

Als angemessene Vergütung steht Jost Vacano zudem gegen die Bavaria und ihre Tochterfirma, die den Film auf Video und DVD verbreitet, ein Anspruch auf eine künftige weitere angemessene Beteiligung in Höhe von jeweils 2,25 Prozent der Nettoerlöse zu. Für künftige Fernsehausstrahlungen kann er Wiederholungsvergütungen entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen des WDR verlangen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Negativrekord der Pressefreiheit

Mehr Übergriffe im Umfeld von Wahlen und eine Rekordzahl von Ländern mit katastrophalen Bedingungen für Medienschaffende. Die Lage der Pressefreiheit hat sich im weltweiten Vergleich weiter deutlich verschlechtert. Dies geht aus der Rangliste der Pressefreiheit 2024 von Reporter ohne Grenzen (RSF) hervor. Der Analyse zufolge befanden sich im vergangenen Jahr 36 Länder in der schlechtesten Wertungskategorie. Das sind so viele wie seit mehr als zehn Jahren nicht.
mehr »

Medienhäuser müssen Journalisten schützen

„Die Pressefreiheit ist auch in Deutschland zunehmend bedroht”, kritisiert die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di, Tina Groll, zum Internationalen Tag der Pressefreiheit. Die dju in ver.di verzeichne mit großer Sorge eine wachsende Anzahl der Angriffe, die die Gewerkschaft für Medienschaffende in einem internen Monitoring festhält.
mehr »

Beitragsanpassung unter der Inflationsrate

Seit die aktuelle Empfehlung der KEF zur Beitragsanpassung vorliegt, gibt es mehrere Ministerpräsidenten, die eine Zustimmung zu einer Erhöhung kategorisch ausschließen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren bereits geurteilt, dass sich ein Bundesland dem Vorschlag der KEF im bislang gültigen Verfahren nicht einfach so widersetzen darf. M sprach mit dem KEF-Vorsitzenden Prof. Dr. Martin Detzel über die aktuelle Debatte um die Rundfunkfinanzierung.
mehr »

Filmtipp: Die Mutigen 56

Hin und wieder ist es gar nicht verkehrt, sich bewusst zu machen, wie gut es uns in vielerlei Hinsicht geht. Jedenfalls gemessen an anderen Zeiten. Vieles von dem, was uns heute selbstverständlich erscheint, musste erst erkämpft werden, zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; davon erzählt das sehenswerte Dokudrama „Die Mutigen 56 – Deutschlands längster Streik“.
mehr »