Der deutsche Staatsbürger im allgemeinen und der Einzelne im besonderen hat viele Rechte, fixiert in nationalen und internationalen Regelwerken. Da gibt es das Recht auf Information und Meinungsfreiheit, das Recht auf Pressefreiheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf den Schutz der Persönlichkeit, das Recht auf Mitbestimmung, das Recht von Urhebern an ihrem Werk, … – unmöglich sie alle aufzuzählen. Sie wahrzunehmen oder an ihrer Durchsetzung zum Allgemeinwohl oder auch im Einzelfall mitzuwirken, ist nicht für jedermann einsehbar und schon gar nicht selbstverständlich. Über diese Form gesellschaftlicher Beteiligung und damit den Wert vieler Rechte wird oft trefflich gestritten.
Nehmen wir die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Grundversorgung der Bürger an audiovisueller Information sichern soll. Das geht natürlich nicht kostenlos. Und so ist es logisch, das im Zeitalter konvergenter Geräte und hybrider Netze sich nun mit dem neuen Modell jeder Haushalt an der Finanzierung dieses Grundrechts für alle beteiligt. Jene, die ihren Beitrag aufgrund ihrer sozialen Lage nicht aufbringen können, profitieren dabei von der zahlenden Gemeinschaft. Wenig glaubhaft erscheinen diejenigen, die meinen, in keiner Weise am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu partizipieren, zudem verweigern sie sich dem Solidargedanken (Titelthema).
Das Recht auf Mitbestimmung erfährt nach deutscher Rechtslage unter anderem in Medienbetrieben eine beachtliche Einschränkung. Gemeint ist der Tendenzschutzparagraph im Betriebsverfassungsgesetz. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen können Betriebsräte in so genannten Tendenzbetrieben beispielsweise keinen Wirtschaftsausschuss bilden, erhalten keinen Einblick in Bilanzen oder Investitionspläne und dürfen bei Personalentscheidungen nicht mitreden. Die dju in ver.di (zuvor IG Medien) kämpft seit Jahrzehnten gegen diese Beschneidung von Arbeitnehmerrechten. Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugunsten eines Verlages, der auf den Tendenzschutz pocht, zeigt erneut, dass dieser Paragraph in die Mottenkiste gehört!
Besonders mit Blick auf das World Wide Web gerät das Urheberrecht derzeit wieder in den Fokus so mancher Auseinandersetzung. Dabei ist das Gesetz eindeutig. Danach hat jeder Urheber prinzipiell das ausschließliche Recht an seinem Werk beispielsweise an Text und Bild. Leider boomt die Selbstbedienungsmentalität im Internet, ohne zu fragen und natürlich ohne zu zahlen. Unfassbar, dass unter den Dieben neben Kommunen, Vereinen … auch Politiker zu finden sind – Politiker offenbar ohne Rechtskenntnisse! Einen besonders dreisten Fall, der sogar zur gerichtlichen Diätenpfändung führte, beschreibt M in dieser Ausgabe. Auch beim Leistungsschutzrecht für Verlage, für das die Medienunternehmer gegenwärtig so heftig streiten, heißt es auf der Hut zu sein, damit die Urheber das ihnen zustehende Salär erhalten.
Für die vorliegende interessante M-Lektüre gibt es mehr Lesezeit als sonst, denn die nächste M erscheint erst wieder im September. Einen schönen, anregenden Sommer wünscht