Arte: Sender schürt Konflikte mit ver.di

Auch nach einer Einigung zwischen der Verwaltungsspitze von Arte und ver.di um die Mitarbeit gewerkschaftlicher Vertreter in betrieblichen Gremien vor Monaten zieht keine Ruhe ein. Eher werden in Straßburg neue Konflikte geschürt: Dem erkrankten Moderator von Arte Journal, einem engagierten ver.di-Mitglied, wurde jetzt die Lohnfortzahlung gestrichen. Als „skandalöse Benachteiligung eines engagierten Gewerkschafters“ und Eskalation sieht das Siegfried Heim, der für den deutsch-französischen Fernsehsender zuständige baden-württembergische ver.di-Landesfachbereichsleiter Medien.

Der erkrankte Nachrichtenmoderator Jürgen Biehle ist bei Arte auch gewähltes Mitglied des Betriebsrates und vertritt ver.di in den nach französischem Recht stattfindenden Sitzungen der Arte-Leitung mit Gewerkschaftsvertretern. Im akuten Fall geht es um dessen Antrag auf Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem, das ihn besser absichern würde. „Während zwei leitende Angestellte von der Arte-Führung in vergleichbaren Fällen gut unterstützt wurden, muss unser Kollege jetzt sogar die komplette Streichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinnehmen“, fasst Heim die Auseinandersetzung zusammen.

Auch in einem zweiten Fall kritisiert ver.di die Benachteiligung eines aktiven Gewerkschafters in dem Fernsehsender: Ein ehemaliges Betriebsratsmitglied hatte sich eine Teilzeit-Festanstellung bei Arte gerichtlich erstritten. Seither würden ihm jedoch alle Vertretungstätigkeiten vorenthalten, die zuvor ein Vollzeit-Einkommen ermöglichten. Zudem seien auch französische Gewerkschafter derzeit mit Benachteiligungen von Seiten der Arte-Führung konfrontiert.

„Aus Protest gegen dieses Arbeitgeberverhalten werden wir die Mitarbeit in den Arte-Arbeitnehmergremien auf unbestimmte Zeit einstellen“, kündigt Heim an. Jahrzehntelang praktizierte bikulturelle Tarif- und Sozialpartnerschaft könne nur gleichberechtigt funktionieren.

Im September 2017 war ver.di von Arte verklagt worden, nachdem die Gewerkschaft ihre Vertreter turnusgemäß gegenüber dem Arbeitgeber neu benannt hatte. Dieser Streit war Anfang November mit einer Zusatzvereinbarung zu dem deutsch-französischen Tarifvertrag von 1994 beigelegt worden, der die Arbeit bei Arte in Straßburg regelt. ver.di hatte dabei akzeptiert, nur Gewerkschaftsvertreter benennen zu können, die auch nach französischem Recht in den Betriebsrat des Senders gewählt wurden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Weltweite Solidarität mit der Deutschen Welle

Journalistengewerkschaften und -verbände aus der ganzen Welt haben beim Jubiläumskongress der International Federation of Journalists (IFJ) in Paris ihre Solidarität mit den Beschäftigten der Deutschen Welle erklärt und Bundeskanzler Merz, Kulturstaatsminister Weimer, den Deutschen Bundestag und den Rundfunkrat der DW aufgefordert das Sparprogramm zu stoppen.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »