Auch nach einer Einigung zwischen der Verwaltungsspitze von Arte und ver.di um die Mitarbeit gewerkschaftlicher Vertreter in betrieblichen Gremien vor Monaten zieht keine Ruhe ein. Eher werden in Straßburg neue Konflikte geschürt: Dem erkrankten Moderator von Arte Journal, einem engagierten ver.di-Mitglied, wurde jetzt die Lohnfortzahlung gestrichen. Als „skandalöse Benachteiligung eines engagierten Gewerkschafters“ und Eskalation sieht das Siegfried Heim, der für den deutsch-französischen Fernsehsender zuständige baden-württembergische ver.di-Landesfachbereichsleiter Medien.
Der erkrankte Nachrichtenmoderator Jürgen Biehle ist bei Arte auch gewähltes Mitglied des Betriebsrates und vertritt ver.di in den nach französischem Recht stattfindenden Sitzungen der Arte-Leitung mit Gewerkschaftsvertretern. Im akuten Fall geht es um dessen Antrag auf Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem, das ihn besser absichern würde. „Während zwei leitende Angestellte von der Arte-Führung in vergleichbaren Fällen gut unterstützt wurden, muss unser Kollege jetzt sogar die komplette Streichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinnehmen“, fasst Heim die Auseinandersetzung zusammen.
Auch in einem zweiten Fall kritisiert ver.di die Benachteiligung eines aktiven Gewerkschafters in dem Fernsehsender: Ein ehemaliges Betriebsratsmitglied hatte sich eine Teilzeit-Festanstellung bei Arte gerichtlich erstritten. Seither würden ihm jedoch alle Vertretungstätigkeiten vorenthalten, die zuvor ein Vollzeit-Einkommen ermöglichten. Zudem seien auch französische Gewerkschafter derzeit mit Benachteiligungen von Seiten der Arte-Führung konfrontiert.
„Aus Protest gegen dieses Arbeitgeberverhalten werden wir die Mitarbeit in den Arte-Arbeitnehmergremien auf unbestimmte Zeit einstellen“, kündigt Heim an. Jahrzehntelang praktizierte bikulturelle Tarif- und Sozialpartnerschaft könne nur gleichberechtigt funktionieren.
Im September 2017 war ver.di von Arte verklagt worden, nachdem die Gewerkschaft ihre Vertreter turnusgemäß gegenüber dem Arbeitgeber neu benannt hatte. Dieser Streit war Anfang November mit einer Zusatzvereinbarung zu dem deutsch-französischen Tarifvertrag von 1994 beigelegt worden, der die Arbeit bei Arte in Straßburg regelt. ver.di hatte dabei akzeptiert, nur Gewerkschaftsvertreter benennen zu können, die auch nach französischem Recht in den Betriebsrat des Senders gewählt wurden.