Noch zu wenig Schutz für Whistleblower

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf vorgestellt, der Whistleblowern mehr Rechtssicherheit geben soll. Informanten, die ungesetzliche Praktiken enthüllen, sollen in der EU in Zukunft besser vor Entlassung oder sonstigen Repressalien geschützt werden. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wie man so schön kommentiert. Er kommt allerdings spät und ist schon vom Ansatz her mit Mängeln behaftet.

Bereits im Jahr 2014 hatte der Europarat seinen Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern empfohlen. Im Oktober hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen wirksamen EU-weiten Schutz von Informanten zu schaffen (M Online 25. Oktober 2017). Wenn auch knapp, könnte die neue Richtlinie so noch vor den Europawahlen im Mai 2019 verabschiedet werden. „Viele der jüngsten Skandale wären nicht ans Licht gekommen, hätten Hinweisgeber nicht den Mut gehabt, sie zu melden. Dabei haben sie jedoch große Risiken auf sich genommen“, erklärte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans bei der Präsentation der Gesetzesinitiative. „Wer richtig handelt, sollte nicht bestraft werden.“

Mit dem am 23. April 2018 vorgestellten Richtlinienentwurf (Download auf Englisch) soll ein besonderer Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Sektor und bei privaten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz erreicht werden. Dazu sollen „Meldesysteme“ geschaffen werden, um Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an Behörden weiterzugeben. Gleichzeitig sollen Hinweisgeber vor jeder Art von Vergeltung durch den Arbeitgeber geschützt werden. Der Entwurf sieht dazu unter anderem eine Beweislastumkehr für den Fall vor, dass sie belangt werden. Dies soll nicht nur für Arbeitnehmer_innen, sondern auch für Praktikant_innen, ehrenamtlich Tätige und Selbstständige gelten.

Das ist erstmal positiv. Schon der Name der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ macht allerdings deutlich, dass sich der Schutz auf Fälle beschränkt, in denen Hinweisgeber Verletzungen des EU-Rechts und der zu seiner Umsetzung erlassenen nationalen Rechtsvorschriften melden. Genannt sind Verstöße gegen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrechte, öffentliches Vergabewesen oder fiskalische Interessen der EU.

„Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar“, hat sogleich der DGB kritisiert. „Beschäftigte, die Missstände in ihren Unternehmen melden, benötigen Schutz, unabhängig davon, ob nationales oder EU-Recht verletzt wird. Das muss dringend korrigiert werden.“ Und zwar sollen mit der Richtlinie auch Hinweisgeber geschützt werden, „die investigativen Journalisten als Quelle dienen und damit dazu beitragen, dass die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit in Europa gewahrt bleiben“, so Timmermans, doch quasi nur „als ultima ratio und unter unklaren Bedingungen“, bemängelt die  Europäische Journalisten-Föderation (EJF), „was sowohl Whistleblower als auch Journalisten daran hindert, Fehlverhalten mit der Öffentlichkeit zu teilen.“ Sie fordert gemeinsam mit der Europäischen Rundfunkunion (EBU) und News Media Europe (NME) Regelungen, „die Hinweisgeber nicht davon abhalten, sich an die Medien zu wenden.“

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Arbeit und Ausbeutung im Dokumentarfilm

Am Anfang des Symposiums der Dokumentarfilminitiative dfi im Filmbüro NW stand die Frage nach Begrifflichkeiten: Was gilt als Arbeit, wie prägt sie Leben und Alltag? Wer bestimmt, was produktiv ist? In einem Programm aus Vorträgen, Panels, Screenings und Filmgesprächen wurde unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen diskutiert. Parallel ging es darum, wie der Dokumentarfilm Arbeit abbildet, verhandelt und dadurch erst sichtbar macht.
mehr »

Springer braucht Schutzkodex

Der WELT-Chefredakteur Jan Philipp Burgard ist von seinem Posten zurückgetreten. CORRECTIV-Recherchen zufolge könnte es dabei um den Vorwurf unangebrachten Verhaltens gegenüber einer Verlagsmitarbeiterin auf der Axel-Springer-Weihnachtsfeier gehen. Ist diese Personalie am Ende vielmehr eine Frage der Unternehmenskultur? Wie gehen Medienhäuser mit möglichen Grenzverletzungen um – und wessen Schutz steht, dabei im Mittelpunkt?
mehr »