Seit dem 17. Mai 2010 müssen die meisten Dienstleister – darunter auch rund 1,1 Millionen Freiberufler – ihren Vertragspartnern eine ganze Reihe von Daten über sich und ihr Geschäft mitteilen. Das schreibt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vor, die auf Regelungen einer EU-Richtlinie beruht.
Sie soll mehr Transparenz im Geschäftsleben schaffen. Bei fehlenden oder mangelhaften Informationen drohen Bußgelder sowie fast schon zwangsläufig Abmahnungen von darauf spezialisierten Anwälten.
„Panik“, wie sie in einigen Veröffentlichungen für Journalisten durchschimmert, ist in Bezug auf die neuen Informationspflichten aber nicht angebracht. Die meisten Infos wie Name, Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform und Registereinträge sind bereits für das Web-Impressum durch die §§ 5 und 6 Telemediengesetz bzw. § 55 Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben. Ergänzt zu bisherigen Angaben werden muss – sofern vorhanden – bei geschäftlichen E-Mails im Body eigentlich nur die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Sind eigene AGBs, feste Preislisten und einiges mehr vorhanden und sollen Grundlage eines Geschäfts sein, müssen sie allerdings vorher bekannt gemacht werden. Weitere Informationen müssen auf Anfrage mitgeteilt werden.
Links
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV): www.gesetze-im-internet.de/dlinfov/
Gute FAQs zur DL-InfoV der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr:
www.dienstleistungs-infov.de/
Praktische Tipps zur Umsetzung der DL-InfoV bei mediafon:
www.mediafon.net/ratgeber_detailtext .php3?id=4bf285c2dfd6d&ref=h_40e1900e16784&view=&si=4bf3f5d62597b&lang=1