Fünf regionale Zeitungsverlage obsiegten mit ihrer Klage über die Online-Nachrichtenangebote des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) am 25. Juli vor dem Potsdamer Landgericht. Konkret ging es um das Angebot unter rbb24.de am 23. Januar 2017. Die Verlage der B.Z. (Berlin), der Lausitzer Rundschau (Cottbus), der Märkischen Allgemeinen (Potsdam), der Märkischen Oderzeitung (Frankfurt Oder) und der Volksstimme (Magdeburg) sahen es als „zu presseähnlich“ an und vom Rundfunk-Staatsvertrag nicht gedeckt. Die Begründung des Urteils steht noch aus.
„Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen“, sagte Christoph Singelnstein, Chefredakteur des RBB. „Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die rbb24-App.“
Der RBB sei grundsätzlich an einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit mit den Verlagen in der Region interessiert, erklärte RBB-Intendantin Patricia Schlesinger. „Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte.“
Mitte Juni hatten sich indes die Ministerpräsidenten geeinigt, den sogenannten Telemedienauftrag neu zu fassen. Danach müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender online künftig stärker auf Audios und Videos konzentrieren, dürfen dafür aber auch ihre Mediatheken ausbauen. Nach langem Streit hatten sich zuvor die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Vertretern des Verlegerverbandes BDZV an einen Tisch gesetzt und den Kompromiss ausgearbeitet. Diesen Vorschlag übernahmen die Länderchefs nun fast ein zu eins.
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