„Klage abgewiesen!“ Das von der Vorsitzenden Richterin Monika Bieber von der 11. Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth verkündete Urteil fiel eindeutig aus. Damit muss Hannes Kuhn voraussichtlich auf jene 78 Millionen Euro verzichten, die er als Schadenersatz von der Süddeutschen Zeitung (SZ) und zwei ihrer Journalisten gefordert hatte. Wie M berichtete, hatte Kuhn einen SZ-Bericht vom 25. Juli 2013 dafür verantwortlich gemacht, dass er Anteile der zumindest im Strudeln befindlichen Solar Millennium AG nicht an Schweizer Investoren hatte verkaufen können.
In der Urteilsbegründung stellte nun die Kammer vor allem klar: Sie habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem SZ-Artikel und dem Absprung des Investors von den Kaufabsichten erkennen können.
Während SZ-Redakteur Uwe Ritzer und sein Anwalt Martin Schippan der Urteilsverkündung beiwohnten, war die Partei des Klägers Kuhn nicht anwesend. Der Unternehmer hat nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Wie zu hören war, dürfte Kuhn allein das Verfahren in der 1. Instanz am Landgericht über 700.000 Euro gekostet haben: Neben Gerichtsgebühren von 329.000 Euro dürften beide anwaltschaftlichen Vertretungen jeweils Rechnungen von gut 200.000 Euro stellen, so die Rechtsanwaltsgebührenordnung. Das Gericht jedenfalls lud dem Kläger Kuhn die gesamten Verfahrenskosten auf.
Vor allem „einen Versuch der Einschüchterung von kritischen Journalisten“ vermutet SZ-Anwalt Schippan hinter Hannes Kuhns Vorgehen. Der hatte weder die Hinweise der Richterin in der Güteverhandlung noch nach der Befragung zweier Schweizer Zeugen genutzt, die Klage zurückzuziehen.
Der Vorwurf Hannes Kuhns, die SZ habe ihn „kaputtgemacht“, ist jedenfalls erst einmal vom Tisch. Denn die verhinderten Schweizer Geschäftspartner des Erlangers hatten vor Gericht ausgesagt, sie hätten besagten SZ-Artikel nicht einmal gelesen.
Nun konnte sich SZ-Anwalt Martin Schippan bestätigt fühlen: Seiner Forderung vom Februar, „bereiten Sie diesem Frontalangriff auf die Pressefreiheit schnellstmöglich ein Ende“, hat die 11. Zivilkammer des LG Nürnberg voll entsprochen.