Änderungen stärken die Pressefreiheit

Bild: Pixabay

Der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist jetzt durch den Rechtsausschuss des Bundestages nachgebessert worden. „Die Vernunft hat sich im parlamentarischen Prozess durchgesetzt und der Pressefreiheit den Rang eingeräumt, der von der EU tatsächlich vorgesehen war“ erklärt dazu die Bundesvorsitzende der dju in ver.di, Tina Groll. Sie wertet die Änderungen als einen “Erfolg, der vor allem die Arbeit von investigativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen schützt“.

Die aktuellen Überarbeitungen am ursprünglichen Regierungsentwurf vom Juli 2018 liefern eine klarere Definition von Geschäftsgeheimnissen und sichern, dass Journalist*innen keinem rechtlichen Risiko mehr ausgesetzt sind. Außerdem werden Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte besser gewahrt. So werde der Weg frei für eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag, heißt es in einer Presseinformation der dju in ver.di.

Der Entscheidung im Rechtsausschuss war ein monatelanges Ringen unter anderem um die Frage vorausgegangen, ob journalistische Arbeit von den Bestimmungen des Gesetzes generell ausgenommen wird oder ob Journalistinnen und Journalisten sich jeweils für ihre Arbeit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden hätten rechtfertigen müssten. Zuletzt hatte sich ein breites Medienbündnis am 19. Februar mit einer Stellungnahme in die Debatten eingebracht und vor einem „Kollateralschaden für den investigativen Journalismus“ gewarnt. „Das Justizministerium wollte den Quellenschutz schwächen. Es ist auch den gesellschaftlichen Kräften, die über die Fraktionen ihre Bedenken in den Gesetzgebungsprozess eingebracht haben, zu verdanken, dass jetzt endlich Rechtssicherheit hergestellt und ein angemessener Interessenausgleich zwischen Unternehmen, Quellen und Journalistinnen und Journalisten gefunden werden kann“, unterstrich die dju-Vorsitzende.

Mehr Informationen und Hintergründe hier.

Weitere aktuelle Beiträge

Ver.di macht Druck bei TikTok

In der Auseinandersetzung um die Kündigungen der Content-Moderator*innen versucht TikTok nach Einschätzung von ver.di Fakten zu schaffen und zieht nun vor Gericht. Der Arbeitgeber forciert ein gerichtliches Verfahren gegenüber dem Betriebsrat, das nach Einschätzung von ver.di dazu dient, möglichst schnell Kündigungen aussprechen zu können. Bisher hat TikTok den Beschäftigten und dem Betriebsrat Angebote vorgelegt, die diese als unzureichend bewerten.
mehr »

NIUS: Eine Bühne für rechte Hetze

Der ehemalige „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt inszeniert sich seit zwei Jahren auf der Krawall-Plattform „Nius“ als Kämpfer gegen alles vermeintlich oder tatsächlich Linke, Woke, gegen „verlogene Eliten“ und als Gegenpol gegen den verhassten Berliner Hauptstadt-Journalismus.
mehr »

Streik bei TikTok wird fortgesetzt

TikTok-Beschäftigte in Berlin legten heute ihre Arbeit nieder und fuhren mit einem Streikboot direkt an ihrer Geschäftsführung vorbei. Nachdem ver.di zum Streik aufgerufen hatte, waren zahlreiche Beschäftigte gefolgt. Es ist der erste Streik bei einer Social-Media-Plattform in Deutschland überhaupt, an dem sich rund 100 von ungefähr 400 Beschäftigten bei TikTok in Berlin beteiligten. Und es geht weiter: Für kommenden Montag ist bereits der nächste Streiktag geplant.
mehr »

Meta will sich nicht verpflichten

Kurz nach Veröffentlichung des freiwilligen KI-Verhaltenskodex hat Meta als erster Konzern entschieden, den Kodex der Europäischen Kommission nicht zu unterzeichnen. Der US-Konzern hinter Facebook und Instagram kritisiert den Vorschlag als rechtlich unsicher, überreguliert und innovationsfeindlich. Ein politisch bedenkliches Signal.
mehr »