Daimler will Sendeverbot

Autokonzern gegen SWR wegen Undercover-Reportage zu Werkverträgen

250 000 Euro. So viel Ordnungsgeld soll der SWR zahlen, wenn er die Undercover-Reportage „Hungerlohn am Fließband“ noch einmal ausstrahlt. Andernfalls droht Ordnungshaft – „zu vollziehen am Intendanten“. Dies will Daimler mit einer Unterlassungsklage erreichen, die Ende Juli vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt wird. Das Argument des Konzerns: Der Journalist Jürgen Rose und sein Team hätten mit den heimlichen Filmaufnahmen gegen das Hausrecht verstoßen. Zudem sei der preisgekrönte Beitrag „manipulativ“. Nicht nur der Sender sieht das ganz anders.

Screenshot: youtube
Screenshot: youtube

„Daimler verkauft teure Luxusautos, lässt aber für Hungerlöhne arbeiten. Kann das sein?“ Dieser Frage ging der TV-Journalist mit dem erstmals im Mai 2013 ausgestrahlten Beitrag nach. Dafür heuerte Rose als Leiharbeiter an und wurde von der Werkvertragsfirma Preymesser im Mercedes-Werk Untertürkheim ans Band geschickt. Mit Hilfe einer versteckten Kamera belegte er unter anderem, dass Leiharbeiter als Billigkräfte für dieselben Tätigkeiten eingesetzt wurden wie teure Stammbeschäftigte – und dass sie entgegen der Gesetzeslage Anweisungen vom Daimler-Personal erhielten. Mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.220 Euro hätte er als Familienvater mit vier Kindern Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II gehabt, rechnete Rose vor.
Die Reportage hatte eine enorme Resonanz. Die Medien berichteten bundesweit. Die IG Metall verlieh Rose und seinem Kollegen Claus Hanischdörfer den Willi-Bleicher-Preis „für die Aufdeckung solcher neuen, extremen Ausbeutungs- und Subventionsverhältnisse in einem Industriekonzern, der nach wie vor seinen Aktionären hohe Dividenden zahlt“. Daimler sah sich gezwungen, die Werkverträge zu überprüfen und teilweise in Leiharbeitsverhältnisse mit dem Unternehmen selbst umzuwandeln.

Mehr Informationen

Faktencheck SWR

www.willi-bleicher-preis.de/2013/preistraeger.html

Prozesstermin Daimler gegen SWR wegen Unterlassung:
31. Juli 2014, 14 Uhr,
Saal 155,
Landgericht Stuttgart,
Urbanstraße 20

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gericht kassiert unfaire Klauseln

Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) haben in erster Instanz gegen die Süddeutsche Zeitung GmbH. Das Landgericht München untersagte hat Süddeutschen Zeitung GmbH, mehrere Klauseln aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Journalist*innen zu verwenden.
mehr »

No-SLAPP: Wehrhaft gegen Antifeminismus

Das sechste Kapitel des No-SLAPP-Handbuchs beschäftigt sich mit antifeministischen Angiffen. Es baut auf einem Workshop auf, der im September 2025 in Hamburg stattfand und Teil der Veranstaltung „Safer community conference: Übergriffe bei Tanzveranstaltungen rechtssicher besprechbar & Tanzcommunities sicherer machen" war. Das Kapitelenthält zahlreiche Tipps und Hinweise aus der feministischen Zivilgesellschaft, insbesondere von der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung.
mehr »

Fairnesspreis für „Im Osten was Neues“

Der Deutsche Fairnesspreis wird jährlich im Rahmen der feierlichen Verleihung des DEUTSCHEN SCHAUSPIELPREISES als Gemeinschaftspreis des BFFS und der ver.di FilmUnion vergeben und prämiert. Das diesjährige Thema des Fairnesspreises lautete „Zusammenleben der Kulturen“. Der Preis wurde am 11. September in Berlin verliehen.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »