Strafverfahren wegen Indymedia eingestellt

Die Ermittlungen wegen Indymedia Linksunten wurden eingestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Auch zwei Jahre nach dem Verbot der Online-Plattform konnte niemandem eine Straftat nachgewiesen werden. Von Anfang an sah das Vorgehen des damaligen Innenministers Thomas de Maizière nach einem politischen Manöver aus. Nun rückt er wieder ins Rampenlicht. Vor Gericht wird im kommenden Jahr weiter gestritten.

Das Bundesinnenministerium erließ 2017 ein Verbot gegen Indymedia Linksunten. Unterstellt wurde ein Verstoß gegen das Vereinsrecht. Lapidar wurde erklärt, dass Menschen, die so ein Projekt betreiben, unter die erweiterte Definition des Vereinsrechts fallen und ihr gemeinsames Tun somit verboten werden kann. Eine konkrete Straftat musste nicht nachgewiesen werden. Das  Innenministerium stellte einfach eine Sammlung von angeblichen Gewaltaufrufen und -billigungen in Artikeln oder Kommentaren zusammen, die im Lauf der Jahre bei Indymedia Linksunten erschienen waren, wo ein weitgehend eigenständiges Publizieren möglich ist.

Dieses Vorgehen war neu. Aber Regierung und Polizei hatten sich anderthalb Monate zuvor bei den Protesten gegen den Hamburger G20-Gipfel blamiert. Nun musste schnell Handlungsfähigkeit gezeigt werden. In der Folge brach die Polizei bei fünf Menschen sowie einem Kulturzentrum im Freiburger Raum ein und konfiszierte Gegenstände wie Computer und Festplatten sowie erhebliche Summen Bargeld. Das als „Vereinssitz“ bezeichnete Kulturzentrum KTS wurde demoliert und war wegen der entwendeten Veranstaltungstechnik lange kaum funktionsfähig. Gefundene Gegenstände wurden als „Waffen“ bezeichnet und ohne Erklärung den Leuten zugerechnet, die angeblich Indymedia Linksunten betrieben hatten. Von einer Aufforderung seitens der Behörden, irgendwelche Artikel bei Indymedia Linksunten zu löschen, ist nichts bekannt. Das wird aber vom Telemediengesetz vorgeschrieben, bevor einem Medium eine Veröffentlichung angelastet werden kann.

Aufgrund mehrerer Anzeigen sowohl aus der Bevölkerung als auch von der Polizei gegen unbekannt sowie gegen konkrete Personen führte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe rund zwei Jahre lang strafrechtliche Ermittlungen durch. Die Vorwürfe: Beleidigung, Datenschutzverstöße und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Doch es konnte niemandem etwas zur Last gelegt werden, alle Verfahren sind nun eingestellt.

Das ist insoweit bemerkenswert, als die Anwältin Kristin Pietrzyk aus Jena schon im Dezember 2017 in einem Vortrag erwähnte, dass die Brief-, E-Mail-, SMS- und Telefonüberwachung der Beschuldigten nicht mit den Razzien geendet habe. Demnach kam ein Brief von ihr an einen Mandanten erst nach zwei Wochen an und war dann mit einer Nummer beschriftet, wogegen sie Klage eingereicht habe. Zudem berichtete sie von einer aufgebrochenen Verkleidung in einem von Betroffenen genutzten Auto, ohne dass es Einbruchsspuren am Auto oder einen Diebstahl gegeben hätte.

Gegen das Vereinsverbot an sich läuft noch die Klage vorm Bundesverwaltungsgericht. Eine nennenswerte Solidarität hat dieser Fall in der Medienbranche nicht hervorgerufen, dabei ist es ein Skandal, dass ein presse- und telemedienrechtlich geschütztes Medium vereinsrechtlich verboten werden soll – das könnte dann jedem Online-Medium passieren.

Würdig ist diese Angelegenheit allerdings des Skandalministers Thomas de Maizière. Der war als Bundesinnenminister mehrmals überführt worden, unwahre aber politisch sehr relevante, Behauptungen aufgestellt zu haben. De Maizière diskreditierte beispielsweise in einem Zeitungsinterview Ärzte. Er behauptete pauschal, dass sie 70 Prozent der abzuschiebenden Männer unter 40 Jahren für krank und nicht transportfähig erklärten. Belastbare Zahlen hatte das Ministerium dafür aber nicht.

Das Vereinsverbot gegen Indymedia Linksunten hat de Maizière zu verantworten. Nach wie vor kann er nichts vorweisen, das sein Vorgehen wirklich rechtfertigt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »

Aktivrente: Keine Option für Freie

Ein Bestandteil des derzeit kontrovers diskutierten “Rentenpakts” ist die sogenannte Aktivrente. Wer trotz Ruhestand weiter erwerbstätig ist, bekommt einen Steuerbonus. Doch das geplante Gesetz enthält eine Schieflage: Freie Journalisten oder Autorinnen sind wie andere Selbstständige von der Regelung ausgenommen.
mehr »

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

KI darf keine Fakenews verbreiten

Die dju in ver.di begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das dem Verein Campact im Verfahren gegen den Betreiber der Plattform x.com und dessen Künstliche Intelligenz „Grok“ Recht gegeben hat. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen xAI dafür Sorge zu tragen, dass die KI nicht länger die unzutreffende Behauptung verbreitet, Campact werde aus Steuermitteln finanziert. Das Gericht sah hierin offenbar eine unwahre Tatsachenbehauptung – und ordnete bereits vor dem Hauptverfahren an, deren weitere Verbreitung zu unterbinden.
mehr »