Strafverfahren wegen Indymedia eingestellt

Die Ermittlungen wegen Indymedia Linksunten wurden eingestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Auch zwei Jahre nach dem Verbot der Online-Plattform konnte niemandem eine Straftat nachgewiesen werden. Von Anfang an sah das Vorgehen des damaligen Innenministers Thomas de Maizière nach einem politischen Manöver aus. Nun rückt er wieder ins Rampenlicht. Vor Gericht wird im kommenden Jahr weiter gestritten.

Das Bundesinnenministerium erließ 2017 ein Verbot gegen Indymedia Linksunten. Unterstellt wurde ein Verstoß gegen das Vereinsrecht. Lapidar wurde erklärt, dass Menschen, die so ein Projekt betreiben, unter die erweiterte Definition des Vereinsrechts fallen und ihr gemeinsames Tun somit verboten werden kann. Eine konkrete Straftat musste nicht nachgewiesen werden. Das  Innenministerium stellte einfach eine Sammlung von angeblichen Gewaltaufrufen und -billigungen in Artikeln oder Kommentaren zusammen, die im Lauf der Jahre bei Indymedia Linksunten erschienen waren, wo ein weitgehend eigenständiges Publizieren möglich ist.

Dieses Vorgehen war neu. Aber Regierung und Polizei hatten sich anderthalb Monate zuvor bei den Protesten gegen den Hamburger G20-Gipfel blamiert. Nun musste schnell Handlungsfähigkeit gezeigt werden. In der Folge brach die Polizei bei fünf Menschen sowie einem Kulturzentrum im Freiburger Raum ein und konfiszierte Gegenstände wie Computer und Festplatten sowie erhebliche Summen Bargeld. Das als „Vereinssitz“ bezeichnete Kulturzentrum KTS wurde demoliert und war wegen der entwendeten Veranstaltungstechnik lange kaum funktionsfähig. Gefundene Gegenstände wurden als „Waffen“ bezeichnet und ohne Erklärung den Leuten zugerechnet, die angeblich Indymedia Linksunten betrieben hatten. Von einer Aufforderung seitens der Behörden, irgendwelche Artikel bei Indymedia Linksunten zu löschen, ist nichts bekannt. Das wird aber vom Telemediengesetz vorgeschrieben, bevor einem Medium eine Veröffentlichung angelastet werden kann.

Aufgrund mehrerer Anzeigen sowohl aus der Bevölkerung als auch von der Polizei gegen unbekannt sowie gegen konkrete Personen führte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe rund zwei Jahre lang strafrechtliche Ermittlungen durch. Die Vorwürfe: Beleidigung, Datenschutzverstöße und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Doch es konnte niemandem etwas zur Last gelegt werden, alle Verfahren sind nun eingestellt.

Das ist insoweit bemerkenswert, als die Anwältin Kristin Pietrzyk aus Jena schon im Dezember 2017 in einem Vortrag erwähnte, dass die Brief-, E-Mail-, SMS- und Telefonüberwachung der Beschuldigten nicht mit den Razzien geendet habe. Demnach kam ein Brief von ihr an einen Mandanten erst nach zwei Wochen an und war dann mit einer Nummer beschriftet, wogegen sie Klage eingereicht habe. Zudem berichtete sie von einer aufgebrochenen Verkleidung in einem von Betroffenen genutzten Auto, ohne dass es Einbruchsspuren am Auto oder einen Diebstahl gegeben hätte.

Gegen das Vereinsverbot an sich läuft noch die Klage vorm Bundesverwaltungsgericht. Eine nennenswerte Solidarität hat dieser Fall in der Medienbranche nicht hervorgerufen, dabei ist es ein Skandal, dass ein presse- und telemedienrechtlich geschütztes Medium vereinsrechtlich verboten werden soll – das könnte dann jedem Online-Medium passieren.

Würdig ist diese Angelegenheit allerdings des Skandalministers Thomas de Maizière. Der war als Bundesinnenminister mehrmals überführt worden, unwahre aber politisch sehr relevante, Behauptungen aufgestellt zu haben. De Maizière diskreditierte beispielsweise in einem Zeitungsinterview Ärzte. Er behauptete pauschal, dass sie 70 Prozent der abzuschiebenden Männer unter 40 Jahren für krank und nicht transportfähig erklärten. Belastbare Zahlen hatte das Ministerium dafür aber nicht.

Das Vereinsverbot gegen Indymedia Linksunten hat de Maizière zu verantworten. Nach wie vor kann er nichts vorweisen, das sein Vorgehen wirklich rechtfertigt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Springer braucht Schutzkodex

Der WELT-Chefredakteur Jan Philipp Burgard ist von seinem Posten zurückgetreten. CORRECTIV-Recherchen zufolge könnte es dabei um den Vorwurf unangebrachten Verhaltens gegenüber einer Verlagsmitarbeiterin auf der Axel-Springer-Weihnachtsfeier gehen. Ist diese Personalie am Ende vielmehr eine Frage der Unternehmenskultur? Wie gehen Medienhäuser mit möglichen Grenzverletzungen um – und wessen Schutz steht, dabei im Mittelpunkt?
mehr »

Pressefeindliche Angriffe in Leipzig

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demonstration. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »