Seit 1. Mai gelten für die öffentlich-rechtlichen Sender erleichterte Regeln im Internet. Zum Beispiel können sie Inhalte nun deutlich länger in den Mediatheken behalten. Das ZDF hat hierfür sein bestehendes Telemedienkonzept überarbeitet und einen „Drei-Stufen-Test“ im Fernsehrat eröffnet, um das Konzept genehmigen zu lassen. ver.di hat von Anfang an für Lockerungen bei den Telemedienregeln gekämpft und unterstützt die Vorhaben des ZDF.
Hintergrund für das eingeleitete Genehmigungsverfahren zum ZDF-Telemedienänderungskonzept – so der offizielle Titel – ist das Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Mai dieses Jahres. Darin haben die Länder einige Lockerungen für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote beschlossen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hatte sich bereits während des Gesetzgebungsverfahren für mehr Spielräume bei den Online-Auftritten von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt. Die letztlich verabschiedeten Regelungen hatte ver.di im Grundsatz begrüßt, allerdings als nicht weitreichend genug kritisiert. Das gilt insbesondere für die Beibehaltung des Verbots der sogenannten „Presseähnlichkeit“.
In seinem überarbeiteten Telemedienkonzept skizziert das ZDF nun, wie es die Änderungen im Staatsvertrag für die eigenen Online-Angebote anwenden will. Aus Sicht der ver.di wird das Konzept „dem Auftrag des Senders gerecht und benennt die nötige Weiterentwicklung seiner Onlineangebote“, wie es in einer Stellungnahme heißt, die ver.di heute im Rahmen der Anhörung Dritter an den ZDF-Fernsehrat übermittelt hat.
Mehr und länger online
Dabei geht es im Wesentlich um drei Bereiche: Erstens soll es künftig „Online only-Angebote“ des ZDF geben, also Inhalte ohne Bezug zum laufenden Fernsehprogramm. Für ver.di ist das zwingend, um insbesondere junge Zielgruppen stärker zu erreichen und ihnen Angebote machen zu können, die dem eigenständigen Medium Internet gerecht werden.
M – Der Medienpodcast: einzigartig anders, denn wir fragen genauer nach.
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Zweitens werden die Verweildauern bestimmter Inhalte deutlich ausgeweitet – für Nachrichten, Dokumentationen und Gesprächssendungen etwa auf zwei Jahre, für Filme und Fernsehspiele auf ein Jahr. ver.di betonte in ihrer Stellungnahme dazu jedoch, dass Nutzungsrechte hierfür angemessen zu vergüten seien. Kritisch bewertete sie die Verweildauern für die „Förderung des Filmnachwuchses“, wonach das ZDF die ersten drei Produktionen von Regisseur*in, Autor*in oder Hauptdarsteller*in statt bisher drei Monate nun zwei Jahre lang online stellen will. Aus ver.di-Sicht handelt es sich dabei um eine übermäßige Ausdehnung des Begriffs „Erstlingswerk“, die die branchenübliche Verwertung von Zweit- und Folgewerken zu Marktkonditionen künftig erschweren könnte.
Als Drittes will das ZDF stärker auf Drittplattformen wie YouTube aktiv sein – auch das ein richtiger Schritt, um jüngere Nutzer*innen zu erreichen, die sich auf vielen verschiedenen Plattformen aufhalten und eine stärkere Bindung an Programmmarken wie „heute“ haben statt an Sendehäuser. Auch hier ist für ver.di klar, dass das Einräumen von Rechten an Dritte wie etwa YouTube auch vergütet werden müsse.