Mediatheken: ver.di unterstützt ZDF

Die App der ZDFmediathek auf Tablet mit iOS-Betriebssystem
Bild: ZDF/ZDF Neue Medien

Seit 1. Mai gelten für die öffentlich-rechtlichen Sender erleichterte Regeln im Internet. Zum Beispiel können sie Inhalte nun deutlich länger in den Mediatheken behalten. Das ZDF hat hierfür sein bestehendes Telemedienkonzept überarbeitet und einen „Drei-Stufen-Test“ im Fernsehrat eröffnet, um das Konzept genehmigen zu lassen. ver.di hat von Anfang an für Lockerungen bei den Telemedienregeln gekämpft und unterstützt die Vorhaben des ZDF.

Hintergrund für das eingeleitete Genehmigungsverfahren zum ZDF-Telemedienänderungskonzept – so der offizielle Titel – ist das Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Mai dieses Jahres. Darin haben die Länder einige Lockerungen für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote beschlossen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hatte sich bereits während des Gesetzgebungsverfahren für mehr Spielräume bei den Online-Auftritten von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt. Die letztlich verabschiedeten Regelungen hatte ver.di im Grundsatz begrüßt, allerdings als nicht weitreichend genug kritisiert. Das gilt insbesondere für die Beibehaltung des Verbots der sogenannten „Presseähnlichkeit“.

In seinem überarbeiteten Telemedienkonzept skizziert das ZDF nun, wie es die Änderungen im Staatsvertrag für die eigenen Online-Angebote anwenden will. Aus Sicht der ver.di wird das Konzept „dem Auftrag des Senders gerecht und benennt die nötige Weiterentwicklung seiner Onlineangebote“, wie es in einer Stellungnahme heißt, die ver.di heute im Rahmen der Anhörung Dritter an den ZDF-Fernsehrat übermittelt hat.

Mehr und länger online

Dabei geht es im Wesentlich um drei Bereiche: Erstens soll es künftig „Online only-Angebote“ des ZDF geben, also Inhalte ohne Bezug zum laufenden Fernsehprogramm. Für ver.di ist das zwingend, um insbesondere junge Zielgruppen stärker zu erreichen und ihnen Angebote machen zu können, die dem eigenständigen Medium Internet gerecht werden.


M – Der Medienpodcast: einzigartig anders, denn wir fragen genauer nach.


Zweitens werden die Verweildauern bestimmter Inhalte deutlich ausgeweitet – für Nachrichten, Dokumentationen und Gesprächssendungen etwa auf zwei Jahre, für Filme und Fernsehspiele auf ein Jahr. ver.di betonte in ihrer Stellungnahme dazu jedoch, dass Nutzungsrechte hierfür angemessen zu vergüten seien. Kritisch bewertete sie die Verweildauern für die „Förderung des Filmnachwuchses“, wonach das ZDF die ersten drei Produktionen von Regisseur*in, Autor*in oder Hauptdarsteller*in statt bisher drei Monate nun zwei Jahre lang online stellen will. Aus ver.di-Sicht handelt es sich dabei um eine übermäßige Ausdehnung des Begriffs „Erstlingswerk“, die die branchenübliche Verwertung von Zweit- und Folgewerken zu Marktkonditionen künftig erschweren könnte.

Als Drittes will das ZDF stärker auf Drittplattformen wie YouTube aktiv sein – auch das ein richtiger Schritt, um jüngere Nutzer*innen zu erreichen, die sich auf vielen verschiedenen Plattformen aufhalten und eine stärkere Bindung an Programmmarken wie „heute“ haben statt an Sendehäuser. Auch hier ist für ver.di klar, dass das Einräumen von Rechten an Dritte wie etwa YouTube auch vergütet werden müsse.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schrittmacher für den Lokaljournalismus

Im Lokalen schlägt das Herz des Journalismus, hier ist er für die Menschen besonders gut erlebbar.“ So Netzwerk Recherche, das Lokaljournalist*innen mit einem Fellowship Lokale Recherche und einem Support Desk unterstützt, da sie unter wachsendem Druck Demokratie und mediale Glaubwürdigkeit verteidigen müssen.
mehr »

Sorgerechts-Drama bei der ARD

Mit einem zweiteiligen Fernsehfilm zum Thema Sorgerecht will die ARD ein Tabu brechen. Doch das Projekt verzögert sich – und ist bereits vor dem Dreh heftig umstritten. Es ist bereits die zweite Produktion zum Thema.
mehr »

Streamingdienste brauchen Standards

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Regierungsentwurf zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) und zur Situation der Filmbranche bekräftigt ver.di ihre Forderung zur Nachbesserung des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung guter Arbeitsbedingungen in Filmproduktionen.
mehr »

Recherchematerial der „Zeit“ beschlagnahmt

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Beschlagnahme von Recherchematerial der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufs Schärfste und fordert dessen sofortige Rückgabe. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hatten am Montag auf Beschluss des Landgerichts Hamburg mit der Durchsuchung der Redaktion und der Wohnung einer Autorin gedroht.
mehr »