ver.di erinnert anlässlich des Welttages des Buches und des Urheberrechts am 23. April daran, dass Urheber und Urheberinnen sowie ausübende Künstler und Künstlerinnen eine Stärkung ihrer Rechte und Hilfe für deren Durchsetzung benötigen. Das gelte klar in Sachen Urhebervertragsrecht, aber auch gegenüber Tendenzen, „Kultur für umsonst“ über Corona-Zeiten hinaus als Selbstverständlichkeit zu etablieren.
„Aktuell fordern wir zu allererst, dass die Hilfspakete des Bundes und der Länder so adressiert werden, dass Hilfe auch bei Soloselbstständigen und projektbezogen Tätigen ankommt. Gleichzeitig erwarten wir, dass der Gesetzgeber die aktuell anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht dafür nutzt, Verhandlungen von Urheberinnen und Urhebern als Kollektiv zu stärken und eine wirksame Verbandsklage einzuführen“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
Für ver.di stehe der Schutz von Leben und Gesundheit über allem. Sobald sich aber eine Bewältigung der aktuellen Krise abzeichnet, müssten gesellschaftliche und politische Lehren gezogen werden. „In der aktuellen Situation wird besonders deutlich, dass nur die allerwenigsten Urheber und Urheberinnen sowie Interpreten und Interpretinnen in der Lage sind, Verträge auf Augenhöhe zu verhandeln, die sowohl ein auskömmliches Leben, als auch Rücklagen fürs Alter oder aber Krisenzeiten ermöglichen“, so Schmitz.
Wer Bildung, Unterhaltung und guten Journalismus schätze, solle sich zu denjenigen bekennen, auf deren geistiger Arbeit all das aufbaut. Für diese fordert ver.di eine Stärkung der kollektiven Verhandlungen im Urhebervertragsrecht und endlich eine wirksame Verbandsklage.
Damit eine Verbandsklage tatsächlich Wirkung entfalten kann, sei es erforderlich, einen Durchsetzungsmechanismus des Anspruchs auf angemessene Vergütung ohne Offenlegung der Identität der Urheberin bzw. des ausübenden Künstlers zu schaffen. Die allermeisten Kreativschaffenden befürchten, dass eine Einzelklage die weitere Karriere gefährdet. Diese Angst ermögliche es vielen Vertragspartnern der Urheberinnen und Urheber sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstler, Vertragsbedingungen einseitig vorzugeben und unangemessen zu vergüten. „Wir fordern, dass kollektive Verhandlungen weiter gestärkt werden und dass die Gewerkschaften und Verbände endlich ermächtigt werden, die Interessen ihrer Mitglieder nötigenfalls im Wege eines anonymisierten Klageverfahrens geltend zu machen“, skizziert Schmitz die Forderungen, die ver.di für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht an den Gesetzgeber adressieren wird.
Zur aktuellen Situation äußert sich auch der Verband der Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di: In Zeiten, in denen Buchhandlungen geschlossen waren und keine Lesungen und Literaturfestivals stattfinden können, fehle der Beitrag von Büchern und ihren Autor*innen am demokratischen Diskurs schmerzhaft. Viele Kultusministerien riefen deshalb Künstlerinnen und Künstler dazu auf, kulturelle Angebote in die Wohnzimmer der Menschen zu streamen. „Kultur für umsonst“ werde so auch für die öffentliche Hand eine Selbstverständlichkeit. Ein dauerhaftes Konzept für die Buchkultur könne das allerdings nicht sein. „Kulturelle Angebote müssen im Internet ebenso vergütet werden wie im nicht-digitalen Raum“, fordert Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des Verbandes.
Um den Autor*innen und Übersetzer*innen ein Gesicht zu geben und auf ihre Situation hinzuweisen, beteiligt sich der VS an der vom European Writer’s Council initiierten Aktion #behindeverybook, die am 23. April 2020 in allen sozialen Medien stattfinden wird.
Solidarisch in der Corona-Krise in ver.di – ein Video der Selbstständigen Köln-Bonn-Leverkusen
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