Auskunftsrecht gestärkt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss einem Journalisten des Springer-Verlages Auskunft über die Vermietung des früheren Flughafens Berlin-Tempelhof geben. Hans-Wilhelm Saure wollte wissen, wie der Wortlaut des Mietvertrags aussieht, nach dem Teile des Flughafens für eine Modemesse genutzt werden konnten. An der Wirtschaftlichkeit dieses Vertrages gibt es erhebliche öffentliche Zweifel. Außerdem ist fraglich, ob es ein ordentliches Vergabeverfahren gegeben hat.
Nach einem ablehnenden Bescheid der Behörde und einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hat der Verlag jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht bekommen. Die Bundesanstalt wurde zur Auskunft nach dem Presserecht verpflichtet. Das ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil das Gericht hervorhob, in vorliegenden Fall müsse eine Bundesbehörde auch nach dem Landespresserecht Auskunft erteilen. Im Februar vorigen Jahres hatte nämlich das Bundesverwaltungsgericht ein höchst umstrittenes Urteil gefällt, das die Anwendbarkeit des Landespressegesetzes auf Bundesbehörden verneint und lediglich einen „Minimalstandard“ an Information direkt aus dem Grundgesetz ableitet. Das neuerliche Urteil rückt von dieser Entscheidung ab und stellt klar, dass die Bundesvermögensverwaltung keinen besonderen Geheimhaltungsinteressen unterliege, wie das bei dem Streitfall aus dem Vorjahr der Fall sei, als es um Ansprüche gegenüber dem Bundesnachrichtendienst ging. Eine automatische Übertragung des BND-Falles auf alle presserechtlichen Anfragen an Bundesbehörden lehnte das OVG ausdrücklich ab.
Diese Entscheidung tritt der neuen Tendenz bei Bundesbehörden entgegen, pauschal unter Berufung auf das BND-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts presserechtliche Auskünfte zu verweigern. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen.

Aktenzeichen: 5 A 413/11

Pressemitteilung des Gerichts:

http://www.ovg.nrw.de/ presse/pressemitteilungen/01_archiv/2013/31_131218/index.php

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Immer Ärger mit der Obrigkeit

In seinem aktuellen Buch „Meinungsfreiheit“ analysierte Ronen Steinke deren aktuellen Zustand. Der promovierte Jurist und leitende Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung spricht mit M über seine Schlussfolgerungen.
mehr »

Kulturförderung unter rechten Bedingungen

Die Kritik an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer reißt auch auf der Leipziger Buchmesse nicht ab. Zum Festakt gab es „Rote Karten“ vom Börsenverein, Buhrufe und vor der Tür eine Demo zu „Gegen Zensur & Autoritarismus“. Auch der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) hinterfragt Weimers Vorgehen in der Kulturförderung.
mehr »

Neues KI-Tool zur Medienaufsicht

Seit 2022 nutzen alle Landesmedienanstalten bei der Aufsicht KI, um im Internet nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen, etwa nach Hassrede, Gewaltdarstellungen oder frei zugänglicher Pornografie. Im Juni 2025 kündigten die Bundesländer an, dafür eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »