Auskunftsrecht gestärkt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss einem Journalisten des Springer-Verlages Auskunft über die Vermietung des früheren Flughafens Berlin-Tempelhof geben. Hans-Wilhelm Saure wollte wissen, wie der Wortlaut des Mietvertrags aussieht, nach dem Teile des Flughafens für eine Modemesse genutzt werden konnten. An der Wirtschaftlichkeit dieses Vertrages gibt es erhebliche öffentliche Zweifel. Außerdem ist fraglich, ob es ein ordentliches Vergabeverfahren gegeben hat.
Nach einem ablehnenden Bescheid der Behörde und einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hat der Verlag jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht bekommen. Die Bundesanstalt wurde zur Auskunft nach dem Presserecht verpflichtet. Das ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil das Gericht hervorhob, in vorliegenden Fall müsse eine Bundesbehörde auch nach dem Landespresserecht Auskunft erteilen. Im Februar vorigen Jahres hatte nämlich das Bundesverwaltungsgericht ein höchst umstrittenes Urteil gefällt, das die Anwendbarkeit des Landespressegesetzes auf Bundesbehörden verneint und lediglich einen „Minimalstandard“ an Information direkt aus dem Grundgesetz ableitet. Das neuerliche Urteil rückt von dieser Entscheidung ab und stellt klar, dass die Bundesvermögensverwaltung keinen besonderen Geheimhaltungsinteressen unterliege, wie das bei dem Streitfall aus dem Vorjahr der Fall sei, als es um Ansprüche gegenüber dem Bundesnachrichtendienst ging. Eine automatische Übertragung des BND-Falles auf alle presserechtlichen Anfragen an Bundesbehörden lehnte das OVG ausdrücklich ab.
Diese Entscheidung tritt der neuen Tendenz bei Bundesbehörden entgegen, pauschal unter Berufung auf das BND-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts presserechtliche Auskünfte zu verweigern. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen.

Aktenzeichen: 5 A 413/11

Pressemitteilung des Gerichts:

http://www.ovg.nrw.de/ presse/pressemitteilungen/01_archiv/2013/31_131218/index.php

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »

AfD als Social Media Partei überschätzt

Eng vernetzt mit dem extrem- und neurechten Vorfeld und gezielt provozierend mit rassistischem Content: Die Landtagswahlkämpfe der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg waren von einer hohen Mobilisierung geprägt, auch über die sozialen Medien. Eine aktuelle Studie der Otto Brenner Stiftung (OBS) in Frankfurt am Main zeigt nun aber: die Auftritte der AfD auf Social Media sind weit weniger professionell als zuletzt häufig kolportiert und es gibt deutliche regionale Unterschiede.
mehr »