Von der Politik zum Journalismus und zurück

Ferdinand Klien

Ferdinand Klien. Foto: Privat

Meinung

Der jüngste Wechsel von Anna Engelke in das ARD-Hauptstadtstudio wird viel kritisiert. Sie war zuvor bei NDR Info und davor fünf Jahre lang Sprecherin von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Ähnliche Seitenwechsel vollzogen auch Steffen Seibert vom ZDF zum Regierungssprecher, umgekehrt der ehemalige Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, der Intendant beim BR wurde und die einstmalige stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung Ulrike Demmer, die heute an der Spitze des RBB steht.

Für die im Grundgesetz verankerte Staatsferne der Sender ist beides durchaus problematisch. Wie unabhängig sind Intendant*innen dann in ihrer Amtsführung? Wie unbefangen sind Journalist*innen nach einer Rückkehr in den Beruf?

Für alle Korrespondent*innen in der Hauptstadt ist die tägliche Nähe zur Politik ohnehin eine Herausforderung, die Distanz zu wahren, trotz vieler vertraulicher Hintergrundgespräche. Offenbar um mögliche Konflikte zu vermeiden, hat die ARD im Hauptstadtstudio ein Rotationsprinzip eingeführt und die Leitungstätigkeit in der Regel auf maximal fünf Jahre beschränkt.

Wenn es vom Journalismus in die Funktion der Pressesprecher*innen geht, kann der Arbeitgeber im Prinzip keine Kündigung verlangen aber eine Klausel einbauen, wonach bei der Rückkehr eine Tätigkeit in einem anderen Ressort oder einer Fachredaktion wie Wissenschaft oder Gesundheit erfolgt. Noch viel strenger hatte das ZDF Steffen Seibert zwar ein Rückkehrrecht eingeräumt, jedoch nicht für journalistische Aufgaben. Er nahm es bekanntlich nicht wahr und wirkt heute als deutscher Botschafter in Israel.

Auf Freiwilligkeit könnte auch beruhen, nicht zugleich Mitglied in einer Partei zu sein und beim Sender Karriere zu machen. Eine weitere Möglichkeit böte die Einbeziehung eines Compliance Beauftragten, der zusätzlich zu den Gremien diese besonderen und sehr seltenen Vertragsklauseln prüft. Auch die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, DLF und DW (mit der Dachorganisation AGRA) könnten zumindest zur Anhörung herangezogen werden.

Rundfunkfreiheit wahren

Sie wachen explizit über die innere Rundfunkfreiheit. Können z.B. die Freien Mitarbeiter*innen kritisch berichten, wissend das der neue Intendant vorher für eine bestimmte Partei oder als Regierungssprecher tätig war? Immerhin erfüllen mehr Freie als Feste den Kernauftrag von ARD und ZDF.

Besonders interessant dürfte es werden, wenn die RBB-Intendantin Ulrike Demmer gegen den neuen Staatsvertrag des RBB klagen sollte, weil die Einflussnahme auf Personalentscheidungen darin offenbar zu weit geht. Eine ehemalige Regierungssprecherin würde dann einen zu staatsnah formulierten Vertrag verfassungsrechtlich auf Konformität prüfen lassen.

Am besten für die Staatsferne und Glaubwürdigkeit der Berichterstattung wäre eine Regelung, die jegliche Seitenwechsel und eine Rückkehr vollends unmöglich macht.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Programmreform mit der Brechstange

Die Programmstruktur des Deutschlandfunks soll sich ab Dezember 2027 tiefgreifend verändern. Dagegen regt sich Widerstand. Der Verein „Informationsqualität“ klagt nun dagegen. Man kann nur hoffen, dass das Verwaltungsgericht Köln im Sinne der Kläger eine einstweilige Verfügung erlässt und damit die für den 30. November angekündigte Programmrefom des Deutschlandfunks stoppt.
mehr »

Warum Brokkoli wichtiger ist als Möpse

Stellen Sie sich einen Supermarkt vor. Schokolade liegt vorne am Eingang. Und noch einmal an der Kasse. Das Gemüse steht hinten im Lager. Wer Brokkoli will, muss fragen. Nach einem Jahr schaut sich der Geschäftsführer die Verkaufszahlen an und sagt: Na bitte! Die Menschen wollen nur Schokolade. 
mehr »

Zuhören ja – Antworten nein

Der Staat will künftig „besser zuhören“. Nur beim Antworten könnte er dafür deutlich schmallippiger werden. Klingt wie eine toxische Beziehung? Ist aber Gesetzgebung. Die Reform des BND-Gesetzes könnte künftig Eingriffe in vertrauliche Kommunikation von Journalist*innen erlauben. Und beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) plant die Koalition weiterhin drastische Einschränkungen.
mehr »

Krawallmedien nicht auf den Leim gehen!

Medien tragen Verantwortung für die Verbreitung eines diskriminierenden Menschenbildes, das nur Deutschen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde zugestehen möchte. Rechte Krawallportale wie „Nius“ schaffen es immer wieder, Hetze und Desinformation in verschiedene Informationskanäle zu spülen. Im August war es das „Volksbad“ vor der Berliner Volksbühne, das für eine rassistische Polarisierung der Gesellschaft instrumentalisiert wurde – nach einem bekanntem Muster, das in Diffamierungskampagnen genutzt wird.
mehr »