Meinung
Für die im Grundgesetz verankerte Staatsferne der Sender ist beides durchaus problematisch. Wie unabhängig sind Intendant*innen dann in ihrer Amtsführung? Wie unbefangen sind Journalist*innen nach einer Rückkehr in den Beruf?
Für alle Korrespondent*innen in der Hauptstadt ist die tägliche Nähe zur Politik ohnehin eine Herausforderung, die Distanz zu wahren, trotz vieler vertraulicher Hintergrundgespräche. Offenbar um mögliche Konflikte zu vermeiden, hat die ARD im Hauptstadtstudio ein Rotationsprinzip eingeführt und die Leitungstätigkeit in der Regel auf maximal fünf Jahre beschränkt.
Wenn es vom Journalismus in die Funktion der Pressesprecher*innen geht, kann der Arbeitgeber im Prinzip keine Kündigung verlangen aber eine Klausel einbauen, wonach bei der Rückkehr eine Tätigkeit in einem anderen Ressort oder einer Fachredaktion wie Wissenschaft oder Gesundheit erfolgt. Noch viel strenger hatte das ZDF Steffen Seibert zwar ein Rückkehrrecht eingeräumt, jedoch nicht für journalistische Aufgaben. Er nahm es bekanntlich nicht wahr und wirkt heute als deutscher Botschafter in Israel.
Auf Freiwilligkeit könnte auch beruhen, nicht zugleich Mitglied in einer Partei zu sein und beim Sender Karriere zu machen. Eine weitere Möglichkeit böte die Einbeziehung eines Compliance Beauftragten, der zusätzlich zu den Gremien diese besonderen und sehr seltenen Vertragsklauseln prüft. Auch die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, DLF und DW (mit der Dachorganisation AGRA) könnten zumindest zur Anhörung herangezogen werden.
Rundfunkfreiheit wahren
Sie wachen explizit über die innere Rundfunkfreiheit. Können z.B. die Freien Mitarbeiter*innen kritisch berichten, wissend das der neue Intendant vorher für eine bestimmte Partei oder als Regierungssprecher tätig war? Immerhin erfüllen mehr Freie als Feste den Kernauftrag von ARD und ZDF.
Besonders interessant dürfte es werden, wenn die RBB-Intendantin Ulrike Demmer gegen den neuen Staatsvertrag des RBB klagen sollte, weil die Einflussnahme auf Personalentscheidungen darin offenbar zu weit geht. Eine ehemalige Regierungssprecherin würde dann einen zu staatsnah formulierten Vertrag verfassungsrechtlich auf Konformität prüfen lassen.
Am besten für die Staatsferne und Glaubwürdigkeit der Berichterstattung wäre eine Regelung, die jegliche Seitenwechsel und eine Rückkehr vollends unmöglich macht.