40 Jahre Deutscher Presserat – Eine kritische Bilanz

Aus dem Innenleben einer überschätzten Institution

Am 20. November beging der Deutsche Presserat in Bonn sein 40jähriges Bestehen. Dessen Bewertung innerhalb der IG Druck und Papier und innerhalb der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union war zeitweise heftig umstritten. Dies haben Diskussionen auf der Bundeskonferenz im vergangenen Jahr ebenso deutlich gemacht wie Debatten der IG-Medien-Vertreter und -Vertreterinnen mit dem Bundesvorstand in diesem Sommer. Bundesvorstandsmitglied Friedrich Siekmeier umreißt in dieser Ausgabe von „M“ seine Sicht des Presserates.

Gehen wir die Sache marxistisch an: In ihrem Film „A night at the opera“ reißen Chico und Groucho Marx – ritsch, ratsch – von einem Vertrag zwischen ihnen strittige Passagen Absatz für Absatz ab. Schließlich bleibt nur ein schmaler Papierstreifen übrig, der gerade noch Platz für ihre Unterschriften ließe. Weitsichtig haben die beiden Schauspieler damit ein treffendes Bild für die Praxis des Deutschen Presserats in den vergangenen 40 Jahren gefunden.

Denn erinnern wir uns: 1956, bei seiner Konstituierung, zählte der Presserat zu seinen grundsätzlichen Aufgaben so allgemeine wie damit auch abstakt unstrittige Ziele wie den „Schutz der Pressefreiheit, Sicherung des unbehinderten Zugangs zu den Nachrichtenquellen“ oder die „Vertretung der deutschen Presse gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit bei Gesetzesvorlagen, die Leben und Aufgaben der Presse angehen.“ Inwieweit der Presserat diesen selbst eingegangenen Verpflichtungen konkret gerecht wurde, soll hier ebenso ausgespart bleiben wie die Diskussion der Frage, ob nicht die IG Medien respektive ihre Vorgängerin diese Ziele nicht überzeugender allein vertreten würde, ohne Beteiligung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Deutschen Journalistenverbandes (DJV).Doch unter seinen „grundsätzlichen Aufgaben“ führte der Deutsche Presserat in seinem Gründungskommunique auch die „Beobachtung der strukturellen Entwicklung der deutschen Presse und Abwehr von freiheitsgefärdenden Konzern- und Monopolbildungen“ auf – laut Eckart Spoo, langjähriges Mitglied des Rates (und dju-Bundesvorsitzender), nicht zufällig. Er erinnert daran, daß es nach den Erfahrungen mit dem Hugenberg-Konzern und der Indienstnahme von Presse und Rundfunk während des Faschismus in der ersten Nachkriegszeit einen breiten Konsens darüber gab, ähnlichen Erfahrungen künftig vorbeugen zu wollen.Den ersten Versuch einer konkreten Umsetzung dieser selbstgestellten Aufgabe machte der Presserat 1959 in seinen „Leitsätzen für ein Landespressegesetz“, in dem er – höchst bescheiden – unter anderem für die Verlage die Pflicht forderte, „zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit periodisch (im Jahres- oder Halbjahresabstand) die gesellschaftsrechtlichen Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse offenzulegen.“ Doch in ihrem im Folgejahr vorgelegten Modellentwurf für Landespressegesetze ignorierten die drei beteiligten Länderinnenminister diese Forderung, und der Presserat – ritsch, ratsch – bestand keineswegs auf seinem Vorschlag, sondern bedauerte nur die Ablehnung und meinte blauäugig, dann könne er ja versuchen, auf freiwilliger Grundlage eine entsprechende Offenlegung zu erreichen.Auf dem Hintergrund der wachsenden Pressekonzentration in den 60er Jahren sah sich der Presserat 1965 veranlaßt, sich einer seiner grundsätzlichen Aufgaben wieder zu erinnern. Er setzte eine Arbeitsgruppe ein, an der er die dju nicht beteiligte. Diese Gruppe legte schließlich einen 925-Seiten-Bericht vor, den der dju-Vertreter Walter Fabian später als „rein theoretische Arbeit“ kritistierte, aus der „nie irgendwelche Schlußfolgerungen“ gezogen worden seien; kurz: „eine Scheinaktivität“.Real dagegen waren zum Beispiel die Aktivitäten der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Sie übernahm 1966/ 67 sechs Zeitungen im Ruhrgebiet. Als sich ein kleineres Blatt wegen der Bedrohung „durch die Konkurrenzmaßnahmen einer großen Zeitung“ an den Presserat wandte, empfahl der 1967 den Böcken, sich doch angemessen um Gärtnerarbeiten zu kümmern: „Der Presserat empfiehlt den Verlegerverbänden, diesem Problem erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen.“ Nichts anderes tat der WAZ-Verlag (auch in den Folgejahren), der für seine Aktivitäten viel Verständnis fand: „Der Deutsche Presserat bejaht den Leistungswettbewerb in der Presse.“ Gleichzeitig bedauerte das Gremium allerdings die „Vernichtung von Wettbewerbern“ – eine Erklärung ohne jede Konsequenz. – „Abwehr von freiheitsgefährdenden Konzern- und Monopolbildungen?“ Ritsch, ratsch.Aus der Rückschau gestand Presseratsmitglied Peter J. Velte später ein, daß dem Gremium „ein bißchen die Hände gebunden“ waren, da er nicht an BDZV und VDZ vorbei agieren konnte. Veltes Einsicht 1986: Der Presserat habe zwar die Statistik zur Pressekonzentration erstellen können, „mehr aber auch nicht“. Denn: „Er kann daraus keine Aussagen ziehen, außer daß er davor warnt, daß es mit der Pressekonzentration zu weit geht.“

Abkehr von grundsätzlichen Aufgaben

So war’s nur folgerichtig, daß sich der Presserat im Zuge seiner organisatorischen Veränderungen Anfang der 70er Jahre – ritsch, ratsch – völlig von seinen ehedem grundsätzlichen Aufgaben der „Abwehr von freiheitsgefährdenden Konzern- und Monopolbildungen“ verabschiedete. Nurmehr beschreiben wollte er: Seine Aufgabe blieb lediglich, „Strukturveränderungen in der Presse aufzuzeigen und“ – immerhin – „Entwicklungen entgegenzutreten, die die freie Information des Bürgers gefährden könnten“, so die neue Satzung aus dem Jahr 1975.Auswirkung für die Praxis des Presserates war, sich jetzt vor allem mit Beschwerden über einzelne Artikel zu beschäftigen (was er zuvor nur quasi nebenbei erledigt hatte). Nunmehr gab er sich einen eigenen Beschwerdeausschuß, die Trägerverbände einigten sich auf 16 „Publizistische Grundsätze“, den Pressekodex, und der auf seiner „freien Information“ bestehende Bürger konnte sich an das „Selbstkontrollgremium“ wenden, um Verstöße gegen den Kodex wenigstens feststellen zu lassen, in einigen Fällen auch öffentlich zu machende „Rügen“ zu erreichen (für die Bürgerin galt das nur eingeschränkt, wie später eine als „unbegründet“ zurückgewiesene Beschwerde der Zeitschrift „Emma“, des Deutschen Frauenrats und von 1200 Frauen über sexistische Titelbilder des „Stern“ zeigte).

Publizistische Grundsätze im Pressekodex verankert

Verstößen gegen den Kodex beugt man am besten vor, indem diese öffentlich gemacht werden, das wurde der Hauptglaubenssatz des Presserats. Bis heute heißt Richtlinie 16: „Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.“ Allerdings: So recht klappte das nicht. Jürgen Bermes hat eine Statistik aufgestellt: In den Jahren 1972 bis 1981 führten insgesamt 668 Beschwerden zu 39 öffentlichen Rügen (nach einer anderen Zählung zu 46). Doch lediglich sieben der kritisierten Blätter haben ihre Leserinnen und Leser darüber informiert.Zum Eklat kommt es im November 1981 kurz vor dem 25jährigen Jubiläum des Presserates durch den auch heute unrühmlich bekannten Kölner Verleger Alfred Neven DuMont (vgl. „M“ 10/96). Als damaliger Präsident des BDZV läßt er die Pflicht zum Abdruck von Rügen zurückweisen, als der Presserat sein Blatt „Express“ gleich wegen mehrerer Verstöße gegen den Kodex an den Pranger stellt. Als Ergebnis der darauf folgenden Auseinandersetzungen lassen die Journalistenorganisationen ihre Mandate lange ruhen. Detlef Hensche verlangt von den Trägerverbänden, Maßnahmen „für die Weiterarbeit des Presserats“ zu treffen. Für dieses Mal eine Abkehr von den Vorbildern Chico und Groucho Marx.Die Verleger sind gefordert, verbindliche Erklärungen zum Abdruck von Rügen abzugeben. Die Details der Auseinandersetzung innerhalb der IG Druck und Papier darüber, ob die dann vorgelegten Verleger-Briefe ausreichend sind, lassen sich bei Petschick und Bermes nachlesen. Zeitweise ist der Streit jedenfalls stark „marxistisch“ geprägt. 1985 aber droht der Hauptvorstand unserer Gewerkschaft, das Ende des Presserates herbeiführen zu wollen, sobald ein gerügtes Blatt sich weigern sollte, über eine öffentliche Beanstandung durch den Presserat seine Leserschaft zu informieren. Im Mai 1986 kann das Gremium mit dem Anspruch, „Gewissen der Presse“ sein zu wollen, seine Arbeit dann doch wieder aufnehmen – obwohl beispielsweise die vom Gewerkschaftstag der IG Druck und Papier 1980 geforderte Erweiterung des Kodex um das Verbot der Aufhetzung zum Krieg gemäß Artikel 26 des Grundgesetzes keinen Eingang fand. Ritsch, ratsch.Selbst die Minimalbedingung für die Wiederaufnahme der Arbeit des Presserates hielten eine Reihe von Verlagen in den folgenden Jahren nicht ein. Gleich 1987 lehnt es der „Münchener Merkur“ ab, eine Rüge wegen der Vermischung von redaktionellem Bericht und Werbung zu veröffentlichen. Es folgten der „Bad Orber“ (1988), „Tempo“ (1989), nochmals der „Müchener Merkur“ (1990). Trotz „Wiederholungstat“ verzichtete der Presserat bei letzterem – ritsch, ratsch – von sich aus auf eine Veröffentlichung, da der beanstandete Artikel mehr als ein Jahr nach seiner Publikation eine Rüge erhielt – ein Eingeständnis der eigenen Wirkungslosigkeit angesichts des auch ansonsten häufig großen zeitlichen Abstandes zwischen Verstoß und „Sanktion“.

Rügen-Abdrucke oft verweigert

Die Reihe wird lang und länger: 1991 gesellt sich „Super“ hinzu; von sieben gerügten Zeitungen 1992 verschweigen das „Haller Tageblatt“, die Münchener „TZ“ und der „Playboy“ die erhaltenen Beanstandungen; 1993 veröffentlichen immerhin neun Blätter prompt den Spruch des Presserats; „Blitz Illu“, wiederum „Münchener Merkur“ und „TZ“ ignorieren erhaltene Rügen; die „FAZ“ und der „Berliner Merkur“ veröffentlichen sie erst im Folgejahr; wenig besser die Situation 1995, als sich „Coupé“ (zweimal), wiederum „Blitz Illu“ und „Hürriyet“ nicht um Rügen scheren; die nämliche Situation 1995 erneut bei „Coupé“, „City Express“ und „Weinheimer Nachrichten“ (zweimal). Und die Konsequenzen? Keine. Chico und Harpo sind wieder auf der Bühne.Starr blickt der Presserat auf seinen Posteingang. Kommt eine Beschwerde, spricht er gegebenenfalls auch eine öffentliche Rüge aus. Kommt keine Beschwerde, ist die Berichterstattung der Blätter in Ordnung. Da der Presserat nicht selbst gegen Verstöße initiativ werden kann, führt das zu merkwürdigen Ergebnissen. So erhielt die „Deutsche National-Zeitung und Soldaten-Zeitung“ nur einmal (1966) eine öffentliche Rüge; andere neofaschistische Blätter tauchen gar nicht in der Liste der an den Pranger gestellten Publikationen auf. Für die 70er Jahre stellte Jürgen Bermes fest, daß einige Beschwerden zu „Entscheidungen (führten), die einzelne Publikationen in Angelegenheiten verurteilten, welche auch Verstöße durch andere Zeitungen und Zeitschriften hervorgerufen hatten. Da aber dazu keine Beschwerden vorlagen, beschäftigte sich der Presse- rat damit nicht. So entstand der falsche Eindruck, daß nur die gerügte Publikation gegen die Pressemoral verstoßen hatte.“

Problem: Beschränkung auf einzelne Artikel

Nicht auflösbares Grundproblem des Presserates ist, daß er satzungsgemäß Scheuklappen tragen und seine Sichtweise auf einzelne Artikel beschränkt bleiben muß. Zum Beispiel „Bild“: Von 46 Rügen zwischen 1970 und 1981 erhielt allein das Blatt elf Rügen, nach der Wiederaufnahme der Arbeit des Presserates 1987 entfielen von den insgesamt (bis 1995) ausgesprochenen 115 Rügen 26 auf das Springerblatt. Doch der Presserat kann und will keine Schlüsse aus dieser massiven Häufung ziehen: Schon 1973 gab der damalige Presserats-Generalsekretär Egon Freiherr von Mauchenheim dieses Credo gegenüber der „Feder“ ab: „Es kann nicht Aufgabe des Presserates sein, sich mit der ,Gesamterscheinung“ einer Zeitung in Kommentierung, Berichterstattung und Leserbriefauswahl zu beschäftigen. Der Presserat würde sich damit zum Zensor oder zumindest ,Beckmesser“ der deutschen Presse machen.“ Das Problem ist: Damit hat Mauchenheim recht. Doch die Träger des Presserates ziehen daraus keine Schlüsse und kehren nicht aus der Sackgasse der „Selbstkontrolle nach dem Zufallsprinzip“ (Bermes) um.Die IG Medien schraubt ihre Ansprüche an die Verbindlichkeit der Presseratsentscheidungen stetig herunter – bislang uneingestandenermaßen. Mit unverhältnismäßig großem Aufwand (44000 Mark in diesem Jahr, was einem Fünftel des Fachgruppenetats entspricht) bewirkt ein knappes halbes Dutzend engagierter und qualifizierter Kollegen und Kolleginnen nicht mehr, als daß als kritische Antwort auf zentimeterhohe Balkenüberschriften das eine oder andere Mal – zufällig, nicht systematisch, wenigstens in den schlimmsten Fällen – Monate später im Inneren des Blattes zehn, zwölf, 15 kleine Zeilen stirnrunzelnden Tadelns erscheinen.

Magere Bilanz

Bewirkte der Aufwand wirklich etwas Substantielles – Kritik wäre fehl am Platze. Doch nach 40 Jahren Arbeit des Presserates ist die Bilanz, gemessen an dessen eigenen Ansprüchen, sofern diese nicht selbstreferentiell sind („Empfehlungen und Richtlinien für die publizistische Arbeit zu geben“), schon arg mager. Nur – viel mehr ist unter diesen Bedingungen auch gar nicht zu erwarten. Jürgen Bermes hat mit Recht auf den entscheidenden Gründungsfehler des Presserates hingewiesen, die „Ausklammerung gesellschaftspolitischer Faktoren der Pressemoral.“ Bermes weiter: „Daß die Konkurrenz der Zeitungen und Zeitschriften und die materielle Situation der Journalisten (vor allem die freier Mitarbeiter, fws) Verhaltensweisen hervorrufen, die zugunsten spektakulärer Schlagzeilen und exklusiver Informationen Gebote der Wahrheit der Berichterstattung und der Achtung der Privatsphäre außer acht lassen, wird ausgeblendet: Die Situation auf dem Pressemarkt gilt nicht als konstante Ursache für Verstöße gegen den Pressekodex, sondern allenfalls als eine Art Handicap, welches von verantwortungsbewußten Charakteren bewältigt werden könnte.“Seit wenigstens 40 Jahren wissen wir, daß gute Berichterstattung nicht (allein) von verantwortungsbewußten Journalistinnen und Journalisten abhängt, sondern maßgeblich von den Bedingungen, unter denen sie arbeiten. Der Presserat hat es nicht vermocht, die Umstände zu bessern, weshalb er inzwischen ganz darauf verzichtet hat, sich mit dieser Aufgabe noch auseinanderzusetzen. Ziehen auch wir unsere Schlußfolgerung, uns nicht länger an „Scheinaktivitäten“ zu beteiligen. Wenden wir uns dem entscheidenden Problem zu: Unterhalb der Absicherung innerer Pressefreiheit läßt sich nur wenig erreichen. Machen wir deshalb einen Plan, wie wir diese erreichen können.Ach ja, die zu Beginn zitierte Filmszene endet wie im richtigen Presserats-Leben: Groucho reicht zur Vertragsunterzeichnung auf dem schmalen Papierfetzen seinen Füllfederhalter an Chico weiter. Der gesteht: „Ich vergaß dir zu sagen, daß ich nicht schreiben kann.“ Darauf Groucho: „Das ist schon in Ordnung. Im Füllfederhalter ist ohnehin keine Tinte.“

 

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